Übernahme von Azubis aus Insolvenzen


Wer einen Auszubildenden von einem insolventen Unternehmen übernimmt, kann einen Zuschuss beantragen.
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Übernahme von Azubis aus Insolvenzen

Die finanziellen Fördermöglichkeiten für Unternehmen und Betriebe, die Auszubildende aus Insolvenzbetrieben übernehmen, werden fortgesetzt und erweitert. Aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) stehen in Niedersachsen bis zu 1,3 Millionen Euro aus der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Übernahme und der Einstellung von Auszubildenden aus Insolvenzbetrieben“ bereit, hat das Niedersächsische Kultusministerium mitgeteilt.

600 Euro monatlich beträgt die Pauschale für die entsprechende Ausbildungsvergütung der Auszubildenden aus Insolvenzbetrieben, die Übernahmebetriebe erhalten je nach Standort des Betriebes 50 oder 60 Prozent dieser Pauschale ausgezahlt. Unterstützt werden sozialversicherungspflichtige Ausbildungsverhältnisse mit einer Vertragslaufzeit von mindestens sechs Monaten Dauer.

Die bisher bestehende Richtlinie wurde aktuell dahingehend angepasst, indem das Erfordernis eines erfolgreichen Ausbildungsabschlusses bis zum 28.02.2023 aufgehoben wurde. Damit können mehr Betriebe bzw. Auszubildende von der Förderung profitieren. Darüber hinaus ist der Förderzeitraum bis zum 30.06.2023 verlängert worden. Bis dahin müssen die Azubis mindestens die Hälfte ihrer Ausbildungszeit absolviert haben.

Im Jahr 2020 wurden rund 270.000 Euro bewilligt – damit konnten 51 Auszubildende aus Insolvenzbetrieben in Niedersachsen übernommen werden. Auch für die nächste Förderperiode ab 2023 ist eine entsprechende Richtlinie und damit ein Schutzschirm für Auszubildende vorgesehen.

Antragstellung und Bewilligung laufen über die Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank). Vertiefende Informationen und Antragsunterlagen finden sich hier.

HWK-Ausbildungsberater:
Heinz Auktun, Telefon 0441 232-257
Marco Janssen, Telefon 0441 232-283
Marco Zarske, Telefon 0441 232-253