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Zwischen-, Abschluss- und Gesellenprüfungen

Jeder Auszubildende legt während der Ausbildung eine Zwischenprüfung bzw.
den Teil 1 der Abschluss- oder Gesellenprüfung ab.

Am Ende der Lehre muss in (dem Teil 2) der Abschluss- oder Gesellenprüfung
bewiesen werden, dass die erforderlichen Fertigkeiten und Kenntnisse im Ausbildungsberuf erlernt wurden.

Für die Abnahme dieser Prüfungen errichten die Handwerkskammer und
die Innungen Prüfungsausschüsse. 

Dipl.-Kauffrau Antje Krebs Geschäftsbereichsleiterin Prüfungswesen Telefon 0441 232-230 Telefax 0441 232-55230 krebs@hwk-oldenburg.de

Allgemeine Informationen

Zur Abschluss- bzw. Gesellenprüfung ist zuzulassen

 

  • wer die Ausbildungszeit zurückgelegt hat oder wessen Ausbildungszeit nicht später als zwei Monate nach dem Prüfungstermin endet,
  • wer an den vorgeschriebenen Zwischenprüfungen teilgenommen sowie die vorgeschriebenen Berichtshefte geführt hat und
  • wessen Berufsausbildungsverhältnis in der Lehrlingsrolle eingetragen ist.

Die Zeiträume zur Durchführung der Abschluss- und Gesellenprüfungen sind wie folgt festgelegt:

Die Sommerprüfung findet im Zeitraum zwischen Mai bis einschließlich Juli statt. 
Somit sind für die Sommerprüfung alle diejenigen Auszubildenden anmeldeberechtigt, 
deren Ausbildungszeit bis zum 30. September des Jahres abgeschlossen ist.

 

Die Winterprüfung erfolgt zwischen November bis einschließlich Januar
Für die Winterprüfung sind alle diejenigen Auszubildenden anmeldeberechtigt, 
deren Ausbildungszeit bis zum 31. März des Jahres abgeschlossen ist.


Die einzelnen Prüfungstage werden durch die zuständige Körperschaft (Handwerkskammer bzw. ermächtigte Innung) festgesetzt.

Die Anträge auf Prüfungszulassung bzw. Anmeldungen können für die
 

  • Sommerprüfung bis zum 1. April bzw.
  • Winterprüfung bis zum 15. Oktober

eingereicht werden.


 

Abweichende Zulassungs- und Anmeldefristen sind, soweit organisatorische Bedingungen dies erfordern und zulassen, möglich.

 

 

 


Abweichende Anmelde- und Zulassungsfristen bei Kammerausschüssen:

 

  Frühjahr
 (nur kaufm. Teil 1 Prüfungen) 
 Sommer
 ZP und (Teil 1/2) AP/GP 
 Herbst
 (nur kaufm. Teil 1 Prüfungen) 
 Winter
 ZP und (Teil 1/2) AP/GP  
 Automobilkaufleute01.11.01.02.01.05.01.09.
 Brunnenbauer/in---01.03.---01.10.
 Elektroniker/in für Maschinen und Antriebstechnik--- 01.02.---01.09.
 Kaufleute für Büromanagement01.11.01.02.01.05.01.09.
 Spezialtiefbauer/in---01.03.---01.10.
 Systemelektroniker/in---01.02.---01.09.
 Tiefbaufacharbeiter/in; Brunnen- und Spezialtiefbauarbeiten ---01.03.---01.10.

 

 

§ 26 Ergebnisniederschrift, Mitteilung über Bestehen oder Nichtbestehen (GPO/APO)

 

 

  • Prüfungen nach der Gesellenprüfungsordnung:

Absatz 2
Dem Prüfling soll unmittelbar nach Feststellung des Gesamtergebnisses der Prüfung mitgeteilt werden, ob er die Prüfung „bestanden“ oder „nicht bestanden“ hat. Hierüber erhält der Prüfling eine von der Vorsitzenden oder dem Vorsitzenden zu unterzeichnende Bescheinigung. Kann die Feststellung des Prüfungsergebnisses nicht am Tag der letzten Prüfungsleistung
getroffen werden, so hat der Prüfungsausschuss diese unverzüglich zu treffen und dem Prüfling mitzuteilen.
 

Absatz 4
Den Ausbildenden werden auf Verlangen die Ergebnisse der Zwischen- und Gesellenprüfung der Lehrlinge (Auszubildenden) übermittelt (§ 31 Abs. 2 Satz 2 HwO).
 

 

  • Prüfungen nach der Abschlussprüfungsordnung:

Absatz 3
Dem Prüfling soll unmittelbar nach Feststellung des Gesamtergebnisses der Prüfung mitgeteilt werden, ob er die Prüfung „bestanden“ oder „nicht bestanden“ hat. Hierüber erhält der Prüfling eine von der Vorsitzenden oder dem Vorsitzenden zu unterzeichnende Bescheinigung. Kann die Feststellung des Prüfungsergebnisses nicht am Tag der letzten Prüfungsleistung
getroffen werden, so hat der Prüfungsausschuss diese unverzüglich zu treffen und dem Prüfling mitzuteilen.

Absatz 4
Den Ausbildenden werden auf Verlangen die Ergebnisse der Zwischen- und Abschlussprüfung der Auszubildenden übermittelt
(§ 37 Abs. 2 Satz 2 BBiG).


 

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Sollten Sie die Prüfung bei einer unserer Kreishandwerkerschaften absolviert haben, setzten Sie sich bitte mit dieser in Verbindung.

Eine nicht bestandene Abschluss-/Gesellenprüfung kann zweimal wiederholt werden. Es gelten die in der Wiederholungsprüfung erzielten Ergebnisse.

Hat der Prüfling bei nicht bestandener Prüfung in einer selbstständigen Prüfungsleistung mindestens ausreichende Leistungen erbracht, so ist diese auf Antrag des Prüflings nicht zu wiederholen, sofern der Prüfling sich innerhalb von zwei Jahren – gerechnet vom Tage der Feststellung des Ergebnisses der nicht bestandenen Prüfung an – zur Wiederholungsprüfung anmeldet.

Die Bewertung in einer selbstständigen Prüfungsleistung ist im Rahmen der Wiederholungsprüfung zu übernehmen.  

Die Prüfung kann frühestens zum nächsten Prüfungstermin wiederholt werden.

Vorzeitige Zulassung
Auszubildende können nach Anhörung der Ausbildenden und der Berufsschule vor Ablauf ihrer Ausbildungszeit zur Abschluss-/Gesellenprüfung zugelassen werden, wenn ihre Leistungen dies rechtfertigen.  

 

Externe Zulassung
Zur Abschluss-/Gesellenprüfung ist auch zuzulassen, wer nachweist, dass er mindestens das Eineinhalbfache der Zeit, die als Ausbildungszeit vorgeschrieben ist, in dem Beruf tätig gewesen ist, in dem die Prüfung abgelegt werden soll.
Als Zeiten der Berufstätigkeit gelten auch Ausbildungszeiten in einem anderen, einschlägigen Ausbildungsberuf.
Bei einer drei 3-jährigen Ausbildung müssten Sie beispielweise 4,5 Jahre Berufstätigkeit nachweisen.

Eine Zulassung zur Externen Prüfung ist auch möglich, wenn Sie alle Teilqualifizierungsbausteine Ihres Berufes absolviert haben.

Sie haben Ihr Prüfungszeugnis verloren oder es wurde vernichtet? Dann kann die Handwerkskammer Oldenburg eine Zweitschrift ausstellen. Dabei handelt es sich um die Ausstellung eines neuen Original-Zeugnisses mit dem Vermerk „Zweitschrift“.
Den Antrag auf Ausstellung einer Zweitschrift finden Sie hier.

 

 


Sofern Sie (für die Rentenkasse) eine Lehrzeitbescheinigung benötigen,
melden Sie sich bitte bei Frau Bathelt unter 0441-232220.

Ansprechpartnerin für folgende Berufe: 

Maria Amrakhov Telefon 0441 232-256 Telefax 0441 232-55256 amrakhov@hwk-oldenburg.de

  • Brunnenbauer/in
  • Elektroniker/in für Gebäudesystemintegration
  • Elektroniker/in für Maschinen und Antriebstechnik
  • Spezialtiefbauer/in
  • Tiefbaufacharbeiter/in; Brunnen- und Spezialtiefbauarbeiten

Ansprechpartnerin für folgende Berufe:

Amelie Hempen Telefon 0441 232-233 Telefax 0441 232-55833 hempen@hwk-oldenburg.de

  • Automobilkaufleute
  • Kaufleute für Büromanagement

Prüfungszuständigkeit von Innungen im Kammerbezirk der HWK Oldenburg

Im Kammerbezirk der Handwerkskammer Oldenburg sind
sieben Kreishandwerkerschaften mit deren Innungen ansässig.

Innungen, welche Prüfungsausschüsse errichtet oder die Geschäftsführung übertragen bekommen haben, sind für die Abnahme der Abschluss- und Gesellenprüfungen aller Lehrlinge der vertretenden Handwerke ihres Bezirkes zuständig.


Kreishandwerkerschaft Ammerland
Gartenstraße 2 a, 26655 Westerstede, 04488-2054
 

Kreishandwerkerschaft Cloppenburg
Pingel-Anton 10, 49661 Cloppenburg, 04471-1790
 

Kreishandwerkerschaft Delmenhorst/Oldenburg-Land
Am Grünen Kamp 1 b, 27749 Delmenhorst, 04221-962550
 

Kreishandwerkerschaft Jade
Am Hillernsen Hamm 16, 26441 Jever, 04461-745690
 

Kreishandwerkerschaft Oldenburg
Tannenstraße 9 - 11, 26122 Oldenburg, 0441-77090
 

Kreishandwerkerschaft Vechta
An der Gräfte 22, 49377 Vechta, 04441-9410
 

Kreishandwerkerschaft Wesermarsch
Rönnelstraße 24, 26919 Brake, 04401-855150

Die Kreishandwerkerschaften führen folgende Prüfungen durch:

  • Anlagenmechaniker/in für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik
  • Ausbaufacharbeiter/in; Zimmerarbeiten
  • Bäcker/in
  • Elektroniker/in; Energie - und Gebäudetechnik
  • Fachverkäufer/in im Lebensmittelhandwerk; Bäckerei
  • Fachverkäufer/in im Lebensmittelhandwerk; Fleischerei
  • Feinwerkmechaniker/in; Feinmechanik, Maschinenbau, Werkzeugbau sowie Zerspanungstechnik
  • Fleischer/in
  • Friseur/in
  • Goldschmied/in; Schmuck
  • Hochbaufacharbeiter/in; Maurerarbeiten
  • Kraftfahrzeugmechatroniker/in; Nutzfahrzeugtechnik, Motorradtechnik, Personenkraftwagentechnik sowie System- und Hochvolttechnik
  • Maler/in und Lackierer/in; Gestaltung und Instandhaltung
  • Maurer/in
  • Mechatroniker/in für Kältetechnik
  • Metallbauer/in; Konstruktionstechnik sowie Nutzfahrzeugbau
  • Tischler/in
  • Zimmerer/Zimmerin
  • Anlagenmechaniker/in für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik
  • Ausbaufacharbeiter/in; Zimmerarbeiten
  • Bauten- und Objektbeschichter/in
  • Elektroniker/in; Energie- und Gebäudetechnik
  • Fachpraktiker/in für Metallbau
  • Fachverkäufer/in im Lebensmittelhandwerk; Bäckerei
  • Feinwerkmechaniker/in; Maschinenbau, Werkzeugbau sowie Zerspanungstechnik
  • Friseur/in
  • Hochbaufacharbeiter/in; Maurerarbeiten
  • Kraftfahrzeugmechatroniker/in; Nutzfahrzeugtechnik sowie Personenkraftwagentechnik
  • Land- und Baumaschinenmechatroniker/in
  • Maler/in und Lackierer/in; Gestaltung und Instandhaltung
  • Maurer/in
  • Metallbauer/in; Konstruktionstechnik
  • Tischler/in
  • Zimmerer/Zimmerin
  • Anlagenmechaniker/in für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik
  • Ausbaufacharbeiter/in; Zimmerarbeiten
  • Bäcker/in
  • Elektroniker/in; Automatisierungstechnik sowie Energie- und Gebäudetechnik
  • Fachverkäufer/in im Lebensmittelhandwerk; Bäckerei
  • Fahrzeuglackierer/in
  • Feinwerkmechaniker/in; Feinmechanik sowie Maschinenbau
  • Friseur/in
  • Hochbaufacharbeiter/in; Maurerarbeiten
  • Kraftfahrzeugmechatroniker/in; Nutzfahrzeugbau, Motorradtechnik sowie Personenkraftwagentechnik
  • Maler/in und Lackierer/in; Ausbautechnik und Oberflächengestaltung, Bauten- und Korrosionsschutz, Energieeffizienz- und Gestaltungstechnik, Gestaltung- und Instandhaltung sowie Kirchenmalerei und Denkmalpflege
  • Maurer/in
  • Metallbauer/in; Konstruktionstechnik
  • Tischler/in
  • Zimmerer/Zimmerin
  • Anlagenmechaniker/in für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik
  • Ausbaufacharbeiter/in; Zimmerarbeiten
  • Bauten- und Objektbeschichter/in
  • Elektroniker/in; Energie- und Gebäudetechnik
  • Friseur/in
  • Hochbaufacharbeiter/in; Maurerarbeiten
  • Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker/in; Karosserie- und Fahrzeugbautechnik sowie Karosserieinstandhaltungstechnik
  • Kraftfahrzeugmechatroniker/in; Nutzfahrzeugtechnik, Motorradtechnik sowie Personenkraftwagentechnik
  • Malerin und Lackierer/in; Gestaltung- und Instandhaltung
  • Maurer/in
  • Metallbauer/in; Konstruktionstechnik
  • Tischler/in
  • Zimmerer/Zimmerin
  • Anlagenmechaniker/in für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik
  • Ausbaufacharbeiter/in; Fliesen-, Platten- und Mosaiklegerarbeiten
  • Ausbaufacharbeiter/in; Zimmerarbeiten
  • Bauten- und Objektbeschichter/in
  • Beton- und Stahlbetonbauer/in
  • Dachdecker/in; Abdichtungstechnik, Außenwandbekleidungstechnik sowie Dachdeckungstechnik
  • Elektroniker/in; Energie- und Gebäudetechnik sowie Automatisierungs- und Systemtechnik
  • Fahrradmonteur/in
  • Fahrzeuglackierer/in
  • Feinwerkmechaniker/in; Feinmechanik, Maschinenbau, Werkzeugbau sowie Zerspanungstechnik
  • Fliesen-, Platten- und Mosaikleger/in
  • Friseur/in
  • Hochbaufacharbeiter/in; Beton- und Stahlbetonbauarbeiten
  • Hochbaufacharbeiter/in; Maurerarbeiten
  • Informationselektroniker/in; Geräte- und Systemtechnik
  • Kraftfahrzeugmechatroniker/in; Nutzfahrzeugtechnik, Motorradtechnik, Personenkraftwagentechnik sowie System- und Hochvolttechnik
  • Land- und Baumaschinenmechatroniker/in
  • Maler/in und Lackierer/in; Ausbautechnik und Oberflächengestaltung, Bauten- und Korrosionsschutz, Energieeffizienz- und Gestaltungstechnik sowie Gestaltung und Instandhaltung
  • Maurer/in
  • Metallbauer/in; Konstruktionstechnik
  • Polster- und Dekorationsnäher/in
  • Raumausstatter/in; Boden, Polstern, Raumdekoration, Licht- Sicht- und Sonnenschutzanlagen sowie Wand- und Deckendekoration
  • Schornsteinfeger/in
  • Steinmetz/in und Steinbildhauer/in; Steinbildhauerarbeiten sowie Steinmetzarbeiten
  • Straßenbauer/in
  • Tiefbaufacharbeiter/in; Straßenbauarbeiten
  • Tischler/in
  • Zimmerer/Zimmerin
  • Zweiradmechatroniker/in; Fahrradtechnik sowie Motorradtechnik
  • Anlagenmechaniker/in für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik
  • Ausbaufacharbeiter/in; Zimmerarbeiten
  • Bauten- und Objektbeschichter/in
  • Dachdecker/in, Abdichtungstechnik sowie Dachdeckungstechnik
  • Elektroniker/in; Automatisierungstechnik sowie Energie- und Gebäudetechnik
  • Fahrzeuglackierer/in
  • Feinwerkmechaniker/in; Maschinenbau, Werkzeugbau sowie Zerspanungstechnik
  • Friseur/in
  • Hochbaufacharbeiter/in; Maurerarbeiten
  • Kraftfahrzeugmechatroniker/in; Nutzfahrzeugtechnik, Personenkraftwagentechnik sowie System- und Hochvolttechnik
  • Land- und Baumaschinenmechatroniker/in
  • Maler/in und Lackierer/in; Gestaltung- und Instandhaltung
  • Maurer/in
  • Metallbauer/in; Konstruktionstechnik
  • Tischler/in
  • Zimmerer/Zimmerin
  • Anlagenmechaniker/in für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik
  • Ausbaufacharbeiter/in; Zimmerarbeiten
  • Bauten- und Objektbeschichter/in
  • Bootsbauer/in; Neu-, Aus- und Umbau sowie Technik
  • Dachdecker/in; Abdichtungstechnik, Außenwandbekleidungstechnik, Dachdeckungstechnik sowie Reetdachtechnik
  • Elektroniker/in; Energie- und Gebäudetechnik
  • Fachverkäufer/in im Lebensmittelhandwerk; Bäckerei
  • Feinwerkmechaniker/in; Feinmechanik, Maschinenbau sowie Zerspanungstechnik
  • Friseur/in
  • Hochbaufacharbeiter/in; Maurerarbeiten
  • Kraftfahrzeugmechatroniker/in; Nutzfahrzeugtechnik, Motorradtechnik, Personenkraftwagentechnik sowie System- und Hochvolttechnik
  • Maler/in und Lackierer/in; Gestaltung- und Instandhaltung
  • Maurer/in
  • Metallbauer/in; Konstruktionstechnik
  • Tischler/in
  • Zimmerer/Zimmerin