Angelika Bentin / panthermedia.net
Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen
Sie haben im Ausland einen handwerklich ausgerichteten Berufsabschluss erworben?
Durch das „Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen(BQFG)" - kurz: Anerkennungsgesetz, erhalten alle Personen mit einem ausländischen Berufsabschluss einen Anspruch auf Überprüfung der Gleichwertigkeit ihrer im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen mit einem deutschen Berufsabschluss.
In dem Verfahren können neben den Ausbildungsnachweisen auch die im In- oder Ausland erworbenen Berufserfahrungen und sonstigen Befähigungsnachweise berücksichtigt werden.
Ablauf der Gleichwertigkeitsprüfung
Wir überprüfen, ob wesentliche Unterschiede zwischen Ihren Berufsqualifikationen und dem deutschen Berufsabschluss bestehen. Wenn wir von Ihnen für die Prüfung nicht die erforderlichen Nachweise oder keine ausreichenden Informationen erhalten können, ist es möglich, dass eine Qualifikationsanalyse zur Feststellung Ihrer beruflichen Kompetenzen, z.B. ein Fachgespräch oder eine Arbeitsprobe, durchgeführt wird.
Was erhalten Sie am Ende des Verfahrens?
Sie erhalten eine Gleichwertigkeitsbescheinigung, wenn keine wesentlichen Unterschiede festgestellt worden sind. Durch die Gleichwertigkeitsbescheinigung haben Sie die gleichen Rechte wie jemand, der die deutsche Prüfung abgelegt hat. Ein deutsches Prüfungszertifikat wird jedoch nicht verliehen. Wenn wesentliche Unterschiede festgestellt werden, stellen wir Ihre vorhandenen Berufsqualifikationen dar und beschreiben, welche wesentlichen Unterschiede zum deutschen Abschluss bestehen. Dieses Dokument können Sie auch bei einer Bewerbung auf dem deutschen Arbeitsmarkt nutzen.
Wenn die Gleichwertigkeitsprüfung für ein zulassungspflichtiges Handwerk wesentliche Unterschiede feststellt, haben Sie die Möglichkeit, eine von uns im Bescheid vorgegebene Ausgleichsmaßnahme (Eignungsprüfung oder Anpassungslehrgang) durchzuführen, um die Gleichwertigkeit zu erreichen.
Was müssen Sie für eine Gleichwertigkeitsprüfung tun?
Wir empfehlen Ihnen, uns folgende Unterlagen per Post oder per E-Mail vollständig zukommen zu lassen:
- Kopie des Ausweises oder Reisepasses
- Ausbildungsnachweise (Abschlussdokumente/Zeugnisse) aus Ihrem Herkunftsland in Kopie
- Übersetzung der Dokumente
Bitte beachten Sie, dass Ihre Übersetzungen im weiteren Verfahren von einem/einer öffentlich bestellten oder beeidigten Dolmetscher/-in oder Übersetzer/-in angefertigt sein müssen. - Auflistung Ihrer beruflichen Erfahrungen, Tätigkeiten und Fortbildungen
(= tabellarischer Lebenslauf) in deutscher Sprache.
Nach Überprüfung der Dokumente und anschließender Beratung kann ein Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung bei der Handwerkskammer gestellt werden.
Dauer
Wenn Ihre Unterlagen vollständig sind, beginnen wir sofort mit der Gleichwertigkeitsprüfung. Das Verfahren soll in der Regel nicht länger als 3 Monate dauern.
Kosten
Das Verfahren ist gebührenpflichtig. Der Gebührenrahmen ist in den Bestimmungen der Handwerkskammer festgelegt. Die Höhe der Kosten richtet sich nach dem Aufwand im Einzelfall. Die Kosten sind von Ihnen zu tragen, soweit sie nicht durch andere Stellen übernommen werden. Über die zu erwartenden Kosten klären wir Sie gerne individuell auf.
Ass. jur. Christine Leemhuis Telefon 0441 232-242 Telefax 0441 232-55242 leemhuis@hwk-oldenburg.de
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