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Finanzierung und Förderung
Mit der Gründung eines Handwerkbetriebs kann, abhängig von Ihrem Gewerk, ein nennenswerter Finanzierungsbedarf aus Sie zukommen. Auch wer über eine Betriebsübernahme gründen möchte, steht vor der Finanzierungsfrage. Wir beraten Sie gern bei der Auswahl der richtigen Finanzierungsform oder eines Förderprogrammes.
Finanzierungsgrundsätze
Grundsätzlich gilt bei der Finanzierung der Unternehmensgründung:
- Nutzen Sie Eigenkapital (Ihre vorhandenen Mittel) vor Fremdkapital (z.B. Bankdarlehen).
- Nutzen Sie Fremdkapital vor gefördertem Fremdkapital (z.B. Förderdarlehen), sofern die Konditionen stimmen.
Warum ist das so? Sie haben dadurch maximale Flexibilität und geringere Kosten. Aufgrund der gewünschten Finanzierungshöhe, fehlender Sicherheiten und nicht ausreichender Eigenmittel ist die Einbindung von Fördermitteln bei der Gründung oftmals jedoch alternativlos.
Für alle Finanzierungswege gilt: Erstellen Sie einen Businessplan inklusive einer Planungsrechnung in der Sie mit plausiblen Annahmen versuchen, die wirtschaftliche Situation Ihres zukünftigen Unternehmens zu prognostizieren. Welche Umsätze erwarten Sie? Wie hoch sind Ihre Material-, Miet- und sonstigen Betriebskosten? Welche Kosten kommen für Ihre Absicherung (Krankenkasse, Unfallversicherung etc.) kommen auf Sie zu? Nur so können Sie einen Finanzierer (Hausbank, Förderinstitut) davon überzeugen, Ihre Existenzgründung zu begleiten.
Förderdarlehen
Sollte eine Finanzierung Ihrer Gründungsinvestitionen durch Ihre Hausbank nicht oder nur zu unattraktiven Konditionen möglich sein, bieten geförderte Darlehensprogramme eine Alternative. Diese zeichnen sich neben einen erleichterten Zugang (keine Kreditsicherheiten) auch durch attraktive Konditionen, wie einem vergleichsweise niedrigen Zins und Tilgungsfreijahre, aus.
Mit dieser Förderung unterstützen das Land Niedersachsen und die NBank Gründungen und Unternehmensnachfolgen, insbesondere von Kleinstgründungen, in Niedersachsen. Die Darlehenshöhe beträgt zwischen 5.000 Euro bis 40.000 Euro.
Die KfW fördert Gründungen und Unternehmensnachfolgen mit Förderkrediten. Die KfW stellt die Kredite hierbei nicht direkt zur Verfügung, sondern über Ihre (Haus-) Bank, die Sie bei Ihrer Gründung unterstützen möchte. Die Darlehenshöhe ist abhängig vom jeweiligen Förderprogramm; es können Volumen über 100.000 Euro dargestellt werden.
Zuschüsse
Zuschüsse sind Gelder, die von Förderinstituten zur Verfügung gestellt werden. Zuschüsse sind an bestimmte Investitionsvorhaben gebunden und decken die Investitionssumme nur anteilig ab. Im Gegensatz zu Förderkrediten müssen Zuschüsse nicht zurückgezahlt werden.
Mit dem Gründerzuschuss unterstützt die Agentur für Arbeit Existenzgründungen aus der Arbeitslosigkeit. Der Zuschuss erfolgt über eine Aufstockung des Arbeitslosengelds um 300 Euro pro Monat über einen Zeitraum von 6 Monaten (Verlängerung möglich).
Als kleines oder mittleres Unternehmen im Meister-Handwerk können Sie bei Existenzgründung (auch Unternehmensnachfolge) einen Zuschuss zur Schaffung eines neuen (unbefristeten, sozialversicherungspflichtigen) Vollzeitarbeitsplatzes erhalten. Der Arbeitsplatz des Gründers zählt hierbei nicht. Der Zuschuss beträgt einmalig 10.000 Euro.
Die Wirtschaftsförderer der Landkreise und Städte im Kammerbezirk bieten unterschiedliche Förderprogramme auch für Existenzgründer an. Die Höhe der Zuschüsse sind abhängig von Investitionshöhe, Anzahl der zu geplanten Arbeitsplätze (inkl. des Gründers) und der Unternehmensgröße.
Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten der Wirtschaftsförderung in Ihrem Landkreis / Ihrer Stadt.
Bürgschaften und Beteiligungen
Das Land Niedersachsen fördert Existenzgründer (und Betriebe) mit Bürgschaften und Beteiligungen, die anderweitig keinen Zugang zu entsprechenden Finanzierungen erhalten würden. Diese Programme kommen eher für größere Finanzierungsvolumen, beispielsweise bei der Gründung durch eine Betriebsübernahme, in Frage.
Darlehen bedürfen grundsätzlich einer Absicherung, doch Sicherheiten stehen gerade Existenzgründern nicht oder nur unzureichend zur Verfügung. Die Bürgschaftsbank Niedersachsen kann Ausfallbürgschaften für Investitions-, Betriebsmittel- und Avalkredite bis zu 2,5 Mio. Euro übernehmen.
Existenzgründer sowie kleine und junge Unternehmen finden oft nur schwer Geldgeber, weil sie häufig wenig Eigenkapital haben. Die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Niedersachsen mbH (MBG) unterstützt über Beteiligungen zur Finanzierung von Investitionen, Forschungs- und Entwicklungsvorhaben und Maßnahmen zur Markteinführung neuer Produkte oder Produktionsverfahren.
Weitere Förderungen
Zu unterschiedlichen „Sonderthemen“ gibt es spezielle Fördermöglichkeiten, welche stark vom Einzelfall abhängen. Zwei interessante Förderungen finden Sie nachfolgend.
Das grenzüberschreitende Austauschprogramm „Erasmus für Jungunternehmer“ bietet neuen bzw. angehenden Unternehmern die Möglichkeit, von einem erfahrenen Unternehmer zu lernen, der in einem anderen teilnehmenden Land ein kleines Unternehmen leitet. Ein solcher Aufenthalt ermöglicht den Erfahrungsaustausch und hilft dem neuen Unternehmer beim Erwerb der nötigen Fähigkeiten zur Leitung eines Kleinunternehmens.
Wenn sie externe Unterstützung bei der Vorbereitung Ihrer Existenzgründung oder auch in der Nachgründungsphase in Anspruch nehmen wollen, können Sie unter Umständen einen Zuschuss zu den anfallenden Beratungshonoraren bekommen.
Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten der jeweiligen Förderinstitutionen (KfW, NBank, BAFA, Regionale Wirtschaftsförderer).
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz stellt eine umfängliche Datenbank für Förderungen des Bundes, der Länder sowie der EU zur Verfügung.
Fördervoraussetzungen
Die Fördervoraussetzungen sind von Fall zu Fall unterschiedlich, ferner können bestimmte Förderprogramme auch kombiniert in Anspruch genommen werden.
Bei der Beantragung öffentlicher Fördermittel sind drei Aspekte von besonderer Bedeutung:
- Förderprogramme sind kombinierbar, also gleichzeitig für ein Vorhaben zulässig, soweit einzelne Programme dies nicht ausschließen und/oder bestimmte Fördergrenzen nicht überschritten werden.
- Eine Reihe von Programmen sind so genannte de-minimis-Programme: Demnach darf ein Unternehmen aus solchen Programmen nicht mehr als 300.000 Euro Bruttosubventionsäquivalent innerhalb von drei Jahren erhalten.
- Grundsätzlich müssen öffentliche Finanzierungshilfen vor Beginn der Maßnahme beantragt werden. Bei einigen Programmen muss sogar die Genehmigung vor Beginn der Maßnahme erfolgt sein.
Bitte beachten Sie, dass sich die genannten Programme und ihre Bedingungen ändern können. Es ist ratsam, die jeweiligen Programmwebseiten oder die offiziellen Informationen der zuständigen Stellen zu überprüfen, um aktuelle Details zu erhalten.
Die Berater der Handwerkskammer informieren Sie unabhängig und neutral über die in Frage kommenden Finanzierung- und Fördermöglichkeiten. Wir beraten Sie und klären mit Ihnen die weiteren Schritte.
Bitte beachten Sie, dass sich die genannten Programme und ihre Bedingungen ändern können. Es ist ratsam, die jeweiligen Programmwebseiten oder die offiziellen Informationen der zuständigen Stellen zu überprüfen, um aktuelle Details zu erhalten.
Beratungstermin
Bitte geben Sie uns einige Informationen zu sich und Ihrem Gründungsvorhaben, so dass wir Sie individuell beraten können. Wir melden uns anschließend schnellstmöglich bei Ihnen.
Ansprechpartner
Bitte beachten Sie die regionalen / inhaltlichen Zuständigkeiten
Petra Spille Teamassistenz Telefon 0441 232-239 Telefax 0441 232-55239 spille@hwk-oldenburg.de
Terminabsprache
Kommunikation
Dipl.-Kauffrau Susann Ruppert Geschäftsbereichsleiterin Wirtschaftsförderung Telefon 0441 232-235 Telefax 0441 232-55235 ruppert@hwk-oldenburg.de
Landkreis Cloppenburg
Landkreis Vechta
Dipl.-Kaufmann Cord-Christian Körner Betriebswirtschaftlicher Berater Telefon 0441 232-237 Telefax 0441 232-55237 koerner@hwk-oldenburg.de
Stadt Wilhelmshaven
Landkreis Ammerland
Landkreis Friesland
Landkreis Wesermarsch
Michael Metzler, M.Sc. Betriebswirtschaftlicher Berater Telefon 0441 232-236 Telefax 0441 232-55236 metzler@hwk-oldenburg.de