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Kurse und Seminare

Mit über 200 Kursen und Seminaren bietet Ihnen unser Berufsbildungszentrum eine große Vielfalt an Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten. Diese reichen von Meistervorbereitungslehrgängen in Voll- und Teilzeit über Fortbildungen zum Geprüften Betriebswirt (HWO) bis hin zum Schweißfachmann. Außerdem können Sie bei uns an vielen Seminaren aus dem EDV-Bereich, zur Bürokommunikation oder aus dem kaufmännischen Bereich teilnehmen. Schauen Sie doch einfach mal rein!

Allgemeine Teilnahmebedingungen

Diese Teilnahmebedingungen gelten für alle Bildungsmaßnahmen (Lehrgänge), die durch das Berufsbildungszentrum der Handwerkskammer Oldenburg (BBZ) als Veranstalter durchgeführt werden. Grundsätzlich stehen die Bildungsmaßnahmen des BBZ jedem offen. Sofern für die Zulassung zur Prüfung besondere Zulassungsvoraussetzungen gelten, müssen diese erfüllt werden. Die Teilnahme an
einer Bildungsmaßnahme begründet nicht den Anspruch auf Prüfungszulassung.

Mit der verbindlichen Bestätigung der Anmeldung kommt der Vertrag zustande.

Die Lehrgangsgebühren werden mit Zugang der Rechnung fällig. Vertragspartner und Gebührenschuldner ist derjenige, der die verbindliche Anmeldung eines Teilnehmers vornimmt. Dies gilt unabhängig davon, ob ein Dritter (z.B. Arbeitgeber, Sozialversicherungsträger) gegenüber der Handwerkskammer Oldenburg oder dem Teilnehmer seine Zahlungsbereitschaft signalisiert. Zahlt der Dritte nicht, wird die Handwerkskammer Oldenburg ihre Forderung gegenüber der Person geltend
machen und durchsetzen, welche die Anmeldung vorgenommen hat.

Grundsätzlich ist ein Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen, falls er einer Zahlungspflicht nicht nachkommt. Die Pflicht zur Zahlung der Gebühren wird durch den Ausschluss nicht berührt. 

Eine Ratenzahlung ist ausgeschlossen.
 

Bis spätestens 14 Tage vor Lehrgangsbeginn kann der Teilnehmer durch schriftliche Erklärung gegenüber der Handwerkskammer Oldenburg zurücktreten. Für den Zeitpunkt des Rücktritts ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei der Handwerkskammer Oldenburg maßgebend. Vom 13. Tag vor Lehrgangsbeginn (erster Tag nach Ablauf der vorgenannten Rücktrittsfrist) bis zum Tag des Lehrgangsbeginns ist ein Rücktritt in der vorgenannten Form mit folgender Maßgabe möglich:


Die Handwerkskammer  Oldenburg kann einen pauschalierten Schadensersatz in Höhe von  

          

  • 50 % der Gebühr/des Entgeltes bei Lehrgängen mit einer Dauer     bis 120 Unterrichtsstunden
  • 30 % der Gebühr/des Entgeltes bei Lehrgängen mit einer Dauer     bis 240 Unterrichtsstunden
  • 15 % der Gebühr/des Entgeltes bei Lehrgängen mit einer Dauer   über 240 Unterrichtsstunden

verlangen.


Kann der Teilnehmer den Nachweis erbringen, dass der Handwerkskammer Oldenburg ein wirtschaftlicher Nachteil nicht oder wesentlich niedriger als der genannte pauschalierte Schadensersatz entstanden ist, so hat die Handwerkskammer Oldenburg nur einen Zahlungsanspruch in Höhe des nachgewiesenen wirtschaftlichen Nachteils.

                              

Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.  Zur Fristwahrung gilt das Datum des Poststempels. Bei berufsbegleitenden Lehrgängen bzw. Teilzeitschulungen ist eine Kündigung mit einer Frist von 3 Monaten möglich. Bei Vollzeitlehrgängen ist eine Kündigung mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende möglich. Die Lehrgangsgebühr/das Lehrgangentgelt ist bis zum Ende der Kündigungsfrist anteilig zu zahlen. Kann der Teilnehmer den Nachweis erbringen, dass der Handwerkskammer Oldenburg durch die Kündigung kein  oder wesentlich niedrigerer wirtschaftlicher Nachteil entstanden ist, so hat die Handwerkskammer Oldenburg nur einen Zahlungsanspruch in Höhe des nachgewiesenen wirtschaftlichen Nachteils. 

Die Handwerkskammer Oldenburg behält sich Absagen von Lehrgängen aus organisatorischen Gründen (ungenügende Teilnehmerzahl, Ausfall des Dozenten, andere zwingende Gründe) vor. Bereits gezahlte Gebühren werden erstattet. Weitergehende Ansprüche des Teilnehmers, insbesondere
Schadensersatzansprüche, sind ausgeschlossen. Aus organisatorischen Gründen können Veränderungen bei Terminen, Veranstaltungsorten und beim Einsatz von Dozenten erforderlich sein. Die Handwerkskammer Oldenburg behält sich entsprechende Änderungen vor. 

Der Teilnehmer ist verpflichtet, im Rahmen von Lehrgängen bereitgestellte Software nur für Schulungszwecke zu nutzen, nicht zu vervielfältigen, zu ändern oder an Dritte weiterzugeben bzw. Dritten nutzbar zu machen. Genauso dürfen Zugangsdaten nicht an Dritte weitergegeben werden bzw. Dritten nutzbar gemacht werden. Des Weiteren ist der Teilnehmer nicht berechtigt, Konfigurationen an Hard- und Software und externen Daten ohne Zustimmung des Dozenten durchzuführen. Urheberrechte sind zu beachten.

Der Teilnehmer darf den Internetzugang der Schulungscomputer nicht für schulungsfremde Zwecke (z.B. das Aufrufen oder Downloaden von Seiten mit pornografischen, politisch radikalen, gewaltverherrlichenden oder volksverhetzenden Inhalten) nutzen. Es dürfen keine Uploads durchgeführt werden.

Der Teilnehmer hat die Hausordnung und die Internatsordnung zu befolgen.

Die Handwerkskammer Oldenburg kann einen Teilnehmer, der die jeweilige Lehrgangsgebühr oder eine nach Nr. 5 vereinbarte Rate nicht bezahlt hat, nach erfolgloser Mahnung und Fristsetzung durch Kündigung des Vertrages von der Teilnahme am Lehrgang ausschließen. Ebenso kann der Veranstalter verfahren, wenn der Teilnehmer die Vorschriften der Computer- und Internetnutzung sowie die Hausordnung/Internatsordnung nicht beachtet oder die Durchführung des Lehrgangs gefährdet. Bei schwerwiegenden Verstößen gegen die Nutzungsregeln bzw. die Haus- bzw. Internatsordnung ist eine vorherige Mahnung entbehrlich. Der Teilnehmer hat einen ggf. zu verantwortenden Schaden zu ersetzen. Die Pflicht zur Entrichtung der gesamten Lehrgangsgebühren bleibt in den vorgenannten Fällen bestehen.              

Bei Diebstahl, Verlust oder Beschädigung des Eigentums von Teilnehmern während
des Aufenthalts haftet die Handwerkskammer Oldenburg nur bei Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit.

Zur Nutzung überlassene Lehrgangsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt und
dürfen nicht – auch nicht zum Eigengebrauch – vervielfältigt werden.

  1. Das Berufsbildungszentrum der Handwerkskammer Oldenburg erhebt und verarbeitet Ihre Daten zur verbindlichen Anmeldung und Abrechnung von Lehrgängen und Seminaren sowie ggf. der Weiterleitung an
    die NBank für die Antragsstellung des Aufstiegs-BAföG.
  2. Die Datenerhebung und Datenverarbeitung ist für die Erfüllung des oben genannten Zwecks erforderlich und beruht auf Artikel 6 Abs. 1 a) DSGVO. Eine Weitergabe Ihrer Daten erfolgt ausschließlich an die NBank, Hannover, zwecks Antragsstellung des Aufstiegs-BAföG. Die Löschung der gespeicherten personenbezogenen Daten erfolgt, wenn Sie Ihre Einwilligung zur Speicherung widerrufen oder wenn die Kenntnis dieser Daten zur Erfüllung des mit der Speicherung verfolgten Zwecks nicht mehr erforderlich ist. Die Löschung erfolgt jedoch erst nach Ablauf der Fristen der steuer- und handelsrechtlichen oder anderer einschlägiger Vorschriften.
  3. Sie haben das Recht, der Verwendung Ihrer Daten zum Zweck der Organisation und Abwicklung der Lehrgangsteilnahme jederzeit zu widersprechen. Zudem sind Sie berechtigt, Auskunft der bei uns über Sie gespeicherten Daten zu beantragen sowie bei Unrichtigkeit der Daten die Berichtigung oder bei unzulässiger
    Datenspeicherung die Löschung der Daten zu fordern. Sie können unseren Datenschutzbeauftragten unter datenschutz@hwk-oldenburg.de oder unter Handwerkskammer Oldenburg, - Datenschutz -. Theaterwall 32, 26122 Oldenburg erreichen.
  4. Ihnen steht des Weiteren ein Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde zu.

Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Klauseln der vorstehenden Allgemeinen Teilnahmebedingungen bleibt die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen unberührt. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches.


Wegen der besseren Lesbarkeit wird in den Allgemeinen Teilnahmebedingungen die männliche Form verwendet, es sind aber ausdrücklich alle Geschlechter gemeint. Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Klauseln der vorstehenden Allgemeinen Teilnahmebedingungen bleibt die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen unberührt. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches. Wegen der besseren Lesbarkeit wird in den Allgemeinen Teilnahmebedingungen die männliche Form verwendet, es sind aber ausdrücklich alle Geschlechter gemeint.

 

 

Stand: 01.12.2023