
Bauleitplanung
Die Handwerkskammer Oldenburg wird von den Gemeinden und Städten im Kammerbezirk über die bevorstehende Aufstellung oder Änderung von Flächennutzungsplänen und Bebauungsplänen informiert.
Durch die Beteiligung der Handwerkskammer und betroffener Handwerksbetriebe sollen Konflikte, Probleme oder Bedenken, die sich aus der Planung oder den beabsichtigten Maßnahmen ergeben können, offengelegt und soweit möglich in den weiteren Planungen gelöst werden.
Damit möglichst alle Belange Berücksichtigung finden, haben Handwerkskammer und betroffene Handwerksbetriebe die Möglichkeit, ihre Anregungen und Bedenken zu den beabsichtigten Planänderungen oder Maßnahmen in Stellungnahmen zu äußern.
Handwerksbetriebe, die ihre Interessen durch beabsichtigte Planungen oder Maßnahmen berührt sehen, werden gebeten, sich vor Fristablauf an die Handwerkskammer Oldenburg zu wenden.
Folgende Bauleitpläne liegen zur Stellungnahme vor:
- Gemeinde Essen
1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 18d "Sondergebiet Addrup, Lüscher Straße / Up’n Felde"
Stellungnahme bis zum 14.10.2026
- Gemeinde Bösel
Bebauungsplan Nr. 82 "Quartier Flethstraße" und 23. Änderung des Flächennutzungsplanes
Stellungnahme bis zum 21.09.2026
- Gemeinde Großenkneten
Bebauungsplan Nr. 51b "Ahlhorn - Wildeshauser Straße"
Stellungnahme bis zum 02.10.2026
- Stadt Dinklage
Bebauungsplan Nr. 35 "Drostestraße"
Stellungnahme bis zum 08.10.2026
- Stadt Wildeshausen
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 39.10 "Gewerbegebiet vor Lüerte"
Stellungnahme bis zum 15.09.2026
- Gemeinde Groß Ippener
Bebauungsplan Nr. 20 „Logistiklager LIDL“
Stellungnahme bis zum 16.09.2026
- Gemeinde Garrel
88. Änderung des Flächennutzungsplanes (Tierheim Letherfeldstraße) und vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 195 "Tierheim Letherfeldstraße"
Stellungnahme bis zum 16.09.2026
- Stadt Nordenham
77. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Ausweisung von Vorrangflächen für Windenergieanlagen im Bereich Wehl, Altendeich und Sarve
Stellungnahme bis zum 17.09.2026