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Schlichtungsstellen der Handwerkskammer
Gerichtsverfahren aufgrund von Streitfällen zwischen Kunden und Handwerkern können teuer werden. Zur Vermeidung dieser Verfahren können Schlichtungsstellen angerufen werden.
Die Vermittlungsstelle
Zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen Inhabern eines Handwerksbetriebes und ihren Auftraggebern hat die Handwerkskammer eine Vermittlungsstelle eingerichtet. Sie ist zuständig, soweit nicht die Bauschlichtungsstelle oder die Kfz-Schlichtungsstelle tätig werden. Die Vermittlung erfolgt ausschließlich auf schriftlichem Wege und ist kostenlos.
Ziel eines Vermittlungsverfahrens ist es, die Beteiligten dabei zu unterstützen, eine gütliche Einigung zu finden und damit einen Rechtsstreit vor Gericht zu vermeiden. Eine Vermittlung kann nur erfolgreich sein, wenn beide Seiten bereit sind, aufeinander zuzugehen. Auch wenn im Rahmen eines Vermittlungsverfahrens Rechtsfragen durchaus erörtert werden können, geht es nicht darum, ausschließlich die eigene Position durchzusetzen, sondern eine gemeinsame und für beide Parteien tragbare Lösung zu finden.
Wenn es um die fachliche Bewertung von handwerklichen Leistungen geht, sollten Sie einen Sachverständigen ansprechen. Die von der Handwerkskammer Oldenburg öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen finden Sie in unserer Sachverständigendatenbank. Bitte stimmen Sie sich mit dem Sachverständigen vor Beauftragung über sein Honorar ab.
Bitte beachten Sie:
Ein Vermittlungsverfahren ist kein Prozess. Wir können im Rahmen des schriftlichen Verfahrens keine Beweise in Form von Zeugenaussagen, Befragung von Sachverständigen usw. erheben. Dies ist ausschließlich im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens möglich. Auch hat die Handwerkskammer keine Entscheidungsgewalt gegenüber dem Betrieb, sie kann ihm gegenüber also keine Anordnungen oder verbindliche Vorgaben treffen oder diesen zu einer Stellungnahme zwingen.
Ein Vermittlungsverfahren kann nicht durchgeführt werden, wenn in der Angelegenheit ein gerichtliches Verfahren anhängig ist, bereits ein Urteil ergangen ist oder wenn das Verfahren durch einen Vergleich abgeschlossen wurde.
Birgit Brauer Telefon 0441 232-221 Telefax 0441 232-55221 brauer@hwk-oldenburg.de
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Download pdf Antragsformular Vermittlungsstelle (102,90 KB)
Die Bauschlichtungsstelle
Meinungsverschiedenheiten zwischen Handwerksbetrieben und Vertragspartnern sind keine Seltenheit. Um sie zu schlichten und eine einvernehmliche Lösung zu finden, hat die Handwerkskammer Oldenburg unter Mitwirkung des Oberlandesgerichts Oldenburg und des Niedersächsischen Ministeriums der Justiz eine Bauschlichtungsstelle eingerichtet. Diese ist vom Niedersächsischen Justizministerium als Gütestelle anerkannt. Vorsitzender der Bauschlichtungsstelle ist Dr. Gerhard Kircher, Präsident des Oberlandesgerichts Oldenburg a.D.
Birgit Brauer Telefon 0441 232-221 Telefax 0441 232-55221 brauer@hwk-oldenburg.de
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Download pdf Antrag zur Einleitung eines Schlichtungsverfahrens (38,60 KB)
Download pdf Verfahrens- und Gebührenordnung der Bauschlichtungsstelle bei der Handwerkskammer Oldenburg (126,05 KB)
Download pdf Flyer zur Bauschlichtungsstelle (445,77 KB)
Alternativ zu einer Schlichtung kann auch ein Schiedsverfahren durchgeführt werden. Erste Informationen zum Ablauf einer Bauschlichtung bzw. eines Schiedsverfahrens sowie zu den anfallenden Kosten, können Sie dem Informationsflyer der Bauschlichtungsstelle sowie der Verfahrens- und Gebührenordnung entnehmen.
Die Schlichtungsstelle des Oldenburgischen Kraftfahrzeughandwerks
- ist eine Einrichtung der Kraftfahrzeug-Innungen bei der Handwerkskammer Oldenburg,
- ihr gehören je ein Vertreter des TÜV, der Deutschen Automobiltreuhand, des ADAC, der Kfz-Innungen im Kammerbezirk und der Handwerkskammer an,
- wird bei Streitigkeiten zwischen Kunden von Innungsbetrieben über die Notwendigkeit oder ordnungsgemäße Durchführung einer Reparatur sowie die Angemessenheit von Reparaturkosten tätig,
- ist für Kunden und Betriebe gebührenfrei.
Birgit Brauer Telefon 0441 232-221 Telefax 0441 232-55221 brauer@hwk-oldenburg.de