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Der Meistertitel
Das Premiumprodukt unter den Weiterbildungen. Werden Sie Meister auf Ihrem Gebiet und sichern Sie sich damit die besten Voraussetzungen für einen erfolgreichen Start in Ihre Selbstständigkeit!
Gute Gründe für den Meisterbrief:
- Die Meisterausbildung ist eine gute Weiterqualifizierung für Gesellen und Facharbeiter
- Mit dem Meisterbrief erhöhen sich die Chancen auf einen Aufstieg in Führungsebenen
- Meister sind Experten und Vorbilder: Sie geben Wissen weiter, bilden aus und entwickeln neue Produkte und moderne Produktionsverfahren
- Der Abschluss ist gefragt und international anerkannt
Hinweis zur Meisterprämie
Die niedersächsische Landesregierung fördert mit 4.000 Euro alle Meisterinnen und Meister, die ihre Meisterprüfung erfolgreich bestanden haben und den Antrag bei der NBank (s. untenstehenden Link) vollständig und fristgerecht eingereicht haben. Außerdem muss zum Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses der Hauptwohnsitz oder der Ort der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung in einem Handwerksbetrieb seit mindestens sechs Monaten in Niedersachsen liegen.
Antragstellung:
Informationen zur Antragstellung finden Sie auf der Seite der NBank unter https://kundenportal.nbank.de/irj/portal
Berufliche Chancen
Selbstständigkeit – im eigenen Betrieb
Der Meisterbrief ist ein sicheres und in vielen Gewerken notwendiges Fundament für Ihre Selbstständigkeit – unabhängig davon, ob Sie diesen Schritt im Rahmen einer Existenzgründung oder im Wege der Betriebsübernahme gehen möchten: Meisterbetriebe im Handwerk haben eine wesentlich höhere Überlebensrate als Existenzgründung in anderen Wirtschaftsbereichen. Neben der fachlichen Qualifikation verfügen Meister über eine gründliche Ausbildung in Unternehmensführung, Betriebswirtschaft und Arbeitspädagogik.
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Betriebsleiter in Handwerksunternehmen und Industriebetrieben
Nicht nur als Ihr eigener Chef können Sie mit dem Meisterbrief an verantwortungsvoller Position tätig sein: Auch als angestellter Meister über Betriebsleiter übernehmen Sie Verantwortung für die Produktion, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und die Ausbildung des betrieblichen Nachwuchses.
Ausbilder in Bildungseinrichtungen
Als Meister bringen Sie nicht nur Auszubildenden, sondern auch zukünftigen Führungs-kräften die Besonderheiten Ihres jeweiligen Gewerkes näher: Im Rahmen der überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung oder Meistervorbereitung können Sie als Fachlehrer in den Berufsbildungszentren der Handwerkskammern oder bei externen Bildungsträgern tätig sein.
Praxislehrer in Berufsbildenden Schulen
Auch in den Berufsbildenden Schulen werden Meister als Praxislehrer eingesetzt.
Studium
Mit dem Meisterbrief erwerben Sie darüber hinaus die Befähigung, ein Studium an Universitäten und Hochschulen aufzunehmen.
Zulassungsvoraussetzungen
Um eine Meisterprüfung abzulegen, muss der Prüfling vom zuständigen Meisterprüfungsausschuss zur Prüfung zugelassen werden. Die Voraussetzungen hierfür sind in der Handwerksordnung (HwO) geregelt.
Zulassungsvoraussetzungen für zulassungspflichtige Handwerke gemäß § 49 HwO
Zur Meisterprüfung ist ohne vorhergehende Berufstätigkeit zuzulassen, wer bereits eine der nachfolgenden Prüfungen abgelegt hat:
- Eine Gesellenprüfung in dem zulassungspflichtigen Handwerk, in dem die Meisterprüfung abgelegt werden soll
- Eine Gesellenprüfung in einem damit verwandten zulassungspflichtigen Handwerk
- Eine entsprechende Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf
- Eine andere Meisterprüfung
Wer eine Meisterprüfung in einem anderen als dem erlernter Handwerk ablegen möchte, muss eine mehrjährige Berufstätigkeit (max. 3 Jahre) in dem Handwerk, in dem die Meisterprüfung abgelegt werden soll, nachweisen.
Meisterprüfungsgebühren
Ab dem 01.05.2024 geltende Meisterprüfungsgebühren
Teil I | Teil II | Teil III | Teil IV /AdA | |
Bäcker | 795,00 € | 350,00 € | 300,00 € | 300,00 € |
Brunnenbauer | 265,00 € | 350,00 € | 300,00 € | 300,00 € |
Elektrotechniker | 1.355,00 € | 350,00 € | 300,00 € | 300,00 € |
Elektromaschinenbauer | 1.930,00 € | 350,00 € | 300,00 € | 300,00 € |
Feinwerkmechaniker | 595,00 € | 350,00 € | 300,00 € | 300,00 € |
Fliesen-, Platten- und Mosaikleger | 990,00 € | 350,00 € | 300,00 € | 300,00 € |
Friseur | 560,00 € | 350,00 € | 300,00 € | 300,00 € |
Informationselektroniker | 1.355,00 € | 350,00 € | 300,00 € | 300,00 € |
Installateur- und Heizungsbauer | 665,00 € | 350,00 € | 300,00 € | 300,00 € |
Konditor | 910,00 € | 350,00 € | 300,00 € | 300,00 € |
Kosmetiker | 595,00 € | 350,00 € | 300,00 € | 300,00 € |
Kraftfahrzeugtechniker | 675,00 € | 350,00 € | 300,00 € | 300,00 € |
Maler und Lackierer | 540,00 € | 350,00 € | 300,00 € | 300,00 € |
Maurer und Betonbauer | 640,00 € | 350,00 € | 300,00 € | 300,00 € |
Metallbauer | 855,00 € | 350,00 € | 300,00 € | 300,00 € |
Raumausstatter | 640,00 € | 350,00 € | 300,00 € | 300,00 € |
Tischler | 650,00 € | 350,00 € | 300,00 € | 300,00 € |
Zimmerer | 610,00 € | 350,00 € | 300,00 € | 300,00 € |
Vorbereitungslehrgänge
© Falk Heller, www.argum.com
Auf eine Prüfung muss man sich gut vorbereiten. Um Ihnen dabei zu helfen, bieten wir Vorbereitungslehrgänge in unserem Berufsbildungszentrum für folgende Berufe an:
- Zimmererhandwerk (Tageslehrgang)
- Geprüfter Fachmann/-frau für kaufmännische Betriebsführung (HwO) (Abendlehr-gang)
- Installateur- und Heizungsbauerhandwerk (Tages- und Abendlehrgang)
- Maler und Lackierer (ohne Fahrzeuglackierer) (Tageslehrgang)
- Maler und Fahrzeuglackierer Teile (Abendlehrgang)
- Maurer- und Betonbauerhandwerk (Tageslehrgang)
- Metallbauerhandwerk (Tages- und Abendlehrgang)
- Feinwerkmechanikerhandwerk (Tages- und Abendlehrgang)
- Raumausstatterhandwerk (Tageslehrgang)
- Bäckerhandwerk (Teilzeitlehrgang)
- Konditorenhandwerk (Teilzeitlehrgang)
- Kraftfahrzeugtechnikerhandwerk (Abendlehrgang)
- Tischlerhandwerk (Abendlehrgang)
- Fliesen-, Platten- und Mosaiklegerhandwerk (Abendlehrgang)
Außerdem bereiten wir Sie auf folgende Teile der Meisterprüfung vor:
- Ausbildung der Ausbilder (Tages- und Abendlehrgang, Teil IV der Meistervorbereitung)
- Teil III der Meistervorbereitung: Betriebswirtschaft, Recht, Rechnungswesen, Controlling (Tages- und Abendlehrgang)
Genauere Informationen finden Sie unter:
Claudia Tholen Telefon 0441 232-116 Telefax 0441 232-55116 tholen@hwk-oldenburg.de
Vier Schritte bis zur Meisterprüfung
Die einzelnen Teile der Meisterprüfung können in beliebiger Reihenfolge zu verschiedenen Prüfungsterminen abgelegt werden. Jeder Prüfungsteil kann dreimal wiederholt werden.
Fachausbildung | übergreifende Ausbildung für alle Berufe |
---|---|
Teil I Fachpraxis | Teil III Wirtschaftliche und rechtliche Grundlagen |
Teil II Fachtheorie | Teil IV Berufs- und Arbeitspädagogik |
Befreiungen von einzelnen Teilen der Meisterprüfung
Gemäß § 46 der Handwerksordnung ist es möglich, sich auf Grund von Nachweisen bestimmter Fortbildungsprüfungen von einzelnen Teilen der Meisterprüfung befreien zu lassen. Sollten Sie bereits:
- eine Prüfung zum Fachmann für kaufmännische Betriebsführung erfolgreich abgelegt haben, ist es möglich, sich vom Teil III der Meisterprüfung befreien zu lasse
- eine Ausbildereignungsprüfung erfolgreich abgelegt haben, ist es möglich, sich vom Teil IV der Meisterprüfung befreien zu lassen
Die Entscheidung über einen Befreiungsantrag trifft der Meisterprüfungsausschuss am Sitz der für Sie zuständigen Handwerkskammer. Dort erfahren Sie ebenfalls, ob neben den oben genannten Beispielen weitere oder andere Befreiungsmöglichkeiten auf Grund Ihres persönlichen Berufsweges in Betracht kommen.
Bestehen der Meisterprüfung
Die Meisterprüfung ist bestanden, wenn alle vier Teile erfolgreich abgelegt worden sind. Die Prüfungsanforderungen und die gewerksspezifischen Bestehensregeln richten sich hierbei
- nach der Meisterprüfungsverfahrensordnung (MPVerfVO) und darüber hinaus
- in den Teilen I und II nach den jeweiligen Fachverordnungen der einzelnen Gewerke und
- in den Teilen III und IV nach der Verordnung über die Meisterprüfung in den Teilen III und IV im Handwerk und in handwerksähnlichen Gewerben (AMVO)
Übersicht aller Meisterberufe und Fort- und Weiterbildungsberufe
Die Handwerkskammer Oldenburg nimmt Prüfungen für folgende Berufe ab:
Weitere Informationen
Informationen zum Meister-BaföG finden Sie unter dem Punkt
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Meisterprüfungen
Bäcker
Brunnenbauer
Elektromaschinenbauer
Elektrotechniker / Energie- und Gebäudetechnik
Elektrotechniker / Kommunikations- und Sicherheitstechnik
Elektrotechniker / Systemelektroniker
Feinwerkmechaniker
Fliesenleger
Friseure
Informationstechniker
Installateur und Heizungsbauer Konditoren
Kosmetiker
Kraftfahrzeugtechniker
Maurer und Betonbauer
Maler und Lackierer
Metallbauer
Raumausstatter
Tischler
Zimmerer
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Fort- und Weiterbildungsprüfungen:
Ausbildereignungsprüfung (AdA)
CAD-Fachkraft
Geprüfter Fachmann/-frau für kaufmännische Betriebsführung
Fachplaner Energie- und Gebäudetechnik
Gebäudeenergieberater
Geprüfter Betriebswirt/Geprüfte Betriebswirtin (HWK) Geprüfter Berufsspezialist für Theatertechnik (HWK) Geprüfter Berufsspezialist für Kraftfahrzeug-Servicetechnik
Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für die Meisterprüfungen in folgenden Handwerken und für Fortbildungsprüfungen
Maria Amrakhov Telefon 0441 232-256 Telefax 0441 232-55256 amrakhov@hwk-oldenburg.de
- Brunnenbauer
Amelie Hempen Telefon 0441 232-233 Telefax 0441 232-55833 hempen@hwk-oldenburg.de
- Friseure
- Kosmetiker
- Raumausstatter
- Fliesen-, Platten- und Mosaikleger
Whitney Schmidt Telefon 0441 232-292 Telefax 0441 232-55892 schmidt@hwk-oldenburg.de
- Kraftfahrzeugtechniker, Teil III der Meisterprüfung
- Ausbildereignungsprüfung (AdA)
- geprüfter Fachmann für kaufmännische Betriebsführung (HWO)
- geprüfter Kraftfahrzeug Servicetechniker
Michael Sielaff Telefon 0441 232-231 Telefax 0441 232-55831 sielaff@hwk-oldenburg.de
- Maurer und Betonbauer
- Zimmerer
- Metallbauer
- Feinwerkmechaniker
- Tischler
- Gebäudeenergieberater (HWK)
- geprüfter Betriebswirt (HWO)
Julia Weber Telefon 0441 232-232 Telefax 0441 232-55232 weber@hwk-oldenburg.de
- Elektrotechniker
- Maler und Fahrzeuglackierer
- Installateure- und Heizungsbauer
- Bäcker
- Konditoren
- geprüfter kaufmännischer Fachwirt (HWO)
Große Meisterfeier
Die zentrale Meisterfeier ist immer ein schöner Anlass. Auf einer Sonderseite haben wir den nächsten Termin vermerkt und blicken per Video auf vergangene Feiern zurück.
Ansprechpartnerin für Fragen zur Veranstaltung:
Martina Arndt Telefon 0441 232-228 Telefax 0441 232-55228 m-arndt@hwk-oldenburg.de
Ansprechpartner zur Ausgabe der Meisterbriefe:
Dipl.-Kauffrau Antje Krebs Geschäftsbereichsleiterin Prüfungswesen Telefon 0441 232-230 Telefax 0441 232-55230 krebs@hwk-oldenburg.de
Der Schmuckmeisterbrief
Mit der bestandenen Meisterprüfung bei der Handwerkskammer Oldenburg erhalten Sie Ihr Zeugnis sowie später Ihren Meisterbrief bei der großen Meisterfeier.
Zusätzlich können Sie mit dem Schmuckmeisterbrief Ihre Qualifikation jetzt noch exklusiver darstellen.
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Der Schmuckmeisterbrief ist dem Meisterbrief der Handwerkskammer Oldenburg aus dem Jahr 1928 im DIN A3 Format nachempfunden. Er enthält Prägungen in mattem und glänzendem Gold.
Alle wichtigen Angaben wie Name, Handwerk und Prüfungsdatum sind selbstverständlich auf dem Schmuckmeisterbrief zu lesen – inklusive Unterschriften.
Das Angebot gilt nicht nur für alle künftigen Absolventen. Auch all diejenigen, die in der Vergangenheit ihre Meisterprüfung bei der Handwerkskammer Oldenburg abgelegt haben können einen Schmuckmeisterbrief erwerben.
Der Schmuckmeisterbrief kostet 65 € (inklusive Versand).