Meistertitel


© Handwerkskammer Oldenburg

Der Meistertitel

Das Premiumprodukt unter den Weiterbildungen. Werden Sie Meister auf Ihrem Gebiet und sichern Sie sich damit die besten Voraussetzungen für einen erfolgreichen Start in Ihre Selbstständigkeit!

Gute Gründe für den Meisterbrief:

  • Die Meisterausbildung ist eine gute Weiterqualifizierung für Gesellen und Facharbeiter
  • Mit dem Meisterbrief erhöhen sich die Chancen auf einen Aufstieg in Führungsebenen
  • Meister sind Experten und Vorbilder: Sie geben Wissen weiter, bilden aus und entwickeln neue Produkte und moderne Produktionsverfahren
  • Der Abschluss ist gefragt und international anerkannt


Hinweis zur Meisterprämie

Die niedersächsische Landesregierung fördert mit 4.000 Euro alle Meisterinnen und Meister, die ihre Meisterprüfung erfolgreich bestanden haben und den Antrag bei der NBank (s. untenstehenden Link) vollständig und fristgerecht eingereicht haben. Außerdem muss zum Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses der Hauptwohnsitz oder der Ort der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung in einem Handwerksbetrieb  seit mindestens sechs Monaten in Niedersachsen liegen.

Prüflinge mit Ausstellungsdatum des Meisterprüfungszeugnisses bis zum 30.06.2023 haben nur noch bis Jahresende 2023 die Möglichkeit, einen Antrag zu stellen. Für diejenigen mit Meisterprüfungszeugnis ab 01.07.2023 wird ab 2024 eine neue Förderrichtlinie gelten.

Antragstellung:

Informationen zur Antragstellung finden Sie auf der Seite der NBank unter https://kundenportal.nbank.de/irj/portal 

Berufliche Chancen

Selbstständigkeit – im eigenen Betrieb

Der Meisterbrief ist ein sicheres und in vielen Gewerken notwendiges Fundament für Ihre Selbstständigkeit – unabhängig davon, ob Sie diesen Schritt im Rahmen einer Existenzgründung oder im Wege der Betriebsübernahme gehen möchten: Meisterbetriebe im Handwerk haben eine wesentlich höhere Überlebensrate als Existenzgründung in anderen Wirtschaftsbereichen. Neben der fachlichen Qualifikation verfügen Meister über eine gründliche Ausbildung in Unternehmensführung, Betriebswirtschaft und Arbeitspädagogik.

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Betriebsleiter in Handwerksunternehmen und Industriebetrieben

Nicht nur als Ihr eigener Chef können Sie mit dem Meisterbrief an verantwortungsvoller Position tätig sein: Auch als angestellter Meister über Betriebsleiter übernehmen Sie Verantwortung für die Produktion, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und die Ausbildung des betrieblichen Nachwuchses.

Ausbilder in Bildungseinrichtungen

Als Meister bringen Sie nicht nur Auszubildenden, sondern auch zukünftigen Führungs-kräften die Besonderheiten Ihres jeweiligen Gewerkes näher: Im Rahmen der überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung oder Meistervorbereitung können Sie als Fachlehrer in den Berufsbildungszentren der Handwerkskammern oder bei externen Bildungsträgern tätig sein.

Praxislehrer in Berufsbildenden Schulen

Auch in den Berufsbildenden Schulen werden Meister als Praxislehrer eingesetzt.

Studium

Mit dem Meisterbrief erwerben Sie darüber hinaus die Befähigung, ein Studium an Universitäten und Hochschulen aufzunehmen.

Zulassungsvoraussetzungen

Um eine Meisterprüfung abzulegen, muss der Prüfling vom zuständigen Meisterprüfungsausschuss zur Prüfung zugelassen werden. Die Voraussetzungen hierfür sind in der Handwerksordnung (HwO) geregelt.

Zulassungsvoraussetzungen für zulassungspflichtige Handwerke gemäß § 49 HwO
Zur Meisterprüfung ist ohne vorhergehende Berufstätigkeit zuzulassen, wer bereits eine der nachfolgenden Prüfungen abgelegt hat:

  • Eine Gesellenprüfung in dem zulassungspflichtigen Handwerk, in dem die Meisterprüfung abgelegt werden soll
  • Eine Gesellenprüfung in einem damit verwandten zulassungspflichtigen Handwerk
  • Eine entsprechende Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf
  • Eine andere Meisterprüfung

Wer eine Meisterprüfung in einem anderen als dem erlernter Handwerk ablegen möchte, muss eine mehrjährige Berufstätigkeit (max. 3 Jahre) in dem Handwerk, in dem die Meisterprüfung abgelegt werden soll, nachweisen.

Vorbereitungslehrgänge

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Auf eine Prüfung muss man sich gut vorbereiten. Um Ihnen dabei zu helfen, bieten wir Vorbereitungslehrgänge in unserem Berufsbildungszentrum für folgende Berufe an:

  • Zimmererhandwerk (Tageslehrgang)
  • Geprüfter Fachmann/-frau für kaufmännische Betriebsführung (HwO) (Abendlehr-gang)
  • Installateur- und Heizungsbauerhandwerk (Tages- und Abendlehrgang)
  • Maler und Lackierer (ohne Fahrzeuglackierer) (Tageslehrgang)
  • Maler und Fahrzeuglackierer Teile (Abendlehrgang)
  • Maurer- und Betonbauerhandwerk (Tageslehrgang)
  • Metallbauerhandwerk (Tages- und Abendlehrgang)
  • Feinwerkmechanikerhandwerk (Tages- und Abendlehrgang)
  • Raumausstatterhandwerk (Tageslehrgang)
  • Bäckerhandwerk (Teilzeitlehrgang)
  • Konditorenhandwerk (Teilzeitlehrgang)
  • Kraftfahrzeugtechnikerhandwerk (Abendlehrgang)
  • Tischlerhandwerk (Abendlehrgang)
  • Fliesen-, Platten- und Mosaiklegerhandwerk (Abendlehrgang)

Außerdem bereiten wir Sie auf folgende Teile der Meisterprüfung vor: 

  • Ausbildung der Ausbilder (Tages- und Abendlehrgang, Teil IV der Meistervorbereitung)
  • Teil III der Meistervorbereitung: Betriebswirtschaft, Recht, Rechnungswesen, Controlling (Tages- und Abendlehrgang)

Genauere Informationen finden Sie unter:
 

Claudia Tholen Telefon 0441 232-116 Telefax 0441 232-55116 tholen@hwk-oldenburg.de

Vier Schritte bis zur Meisterprüfung

Die einzelnen Teile der Meisterprüfung können in beliebiger Reihenfolge zu verschiedenen Prüfungsterminen abgelegt werden. Jeder Prüfungsteil kann dreimal wiederholt werden.

Fachausbildungübergreifende Ausbildung für alle Berufe
Teil I
Fachpraxis
Teil III
Wirtschaftliche und rechtliche Grundlagen
Teil II
Fachtheorie
Teil IV
Berufs- und Arbeitspädagogik

Befreiungen von einzelnen Teilen der Meisterprüfung

Gemäß § 46 der Handwerksordnung ist es möglich, sich auf Grund von Nachweisen bestimmter Fortbildungsprüfungen von einzelnen Teilen der Meisterprüfung befreien zu lassen. Sollten Sie bereits:

  • eine Prüfung zum Fachmann für kaufmännische Betriebsführung erfolgreich abgelegt haben, ist es möglich, sich vom Teil III der Meisterprüfung befreien zu lasse
  • eine Ausbildereignungsprüfung erfolgreich abgelegt haben, ist es möglich, sich vom Teil IV der Meisterprüfung befreien zu lassen

Die Entscheidung über einen Befreiungsantrag trifft der Meisterprüfungsausschuss am Sitz der für Sie zuständigen Handwerkskammer. Dort erfahren Sie ebenfalls, ob neben den oben genannten Beispielen weitere oder andere Befreiungsmöglichkeiten auf Grund Ihres persönlichen Berufsweges in Betracht kommen.

Bestehen der Meisterprüfung

Die Meisterprüfung ist bestanden, wenn alle vier Teile erfolgreich abgelegt worden sind. Die Prüfungsanforderungen und die gewerksspezifischen Bestehensregeln richten sich hierbei

  • nach der Meisterprüfungsverfahrensordnung (MPVerfVO) und darüber hinaus
  • in den Teilen I und II nach den jeweiligen Fachverordnungen der einzelnen Gewerke und
  • in den Teilen III und IV nach der Verordnung über die Meisterprüfung in den Teilen III und IV im Handwerk und in handwerksähnlichen Gewerben (AMVO) 

Übersicht aller Meisterberufe und Fort- und Weiterbildungsberufe

Die Handwerkskammer Oldenburg nimmt Prüfungen für folgende Berufe ab:

Weitere Informationen

Informationen zum Meister-BaföG finden Sie unter dem Punkt

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Meisterprüfungen

Bäcker
Brunnenbauer
Elektromaschinenbauer
Elektrotechniker / Energie- und Gebäudetechnik
Elektrotechniker / Kommunikations- und Sicherheitstechnik
Elektrotechniker / Systemelektroniker
Feinwerkmechaniker
Fliesenleger
Friseure
Informationstechniker
Installateur und Heizungsbauer
Kosmetiker
Kraftfahrzeugtechniker
Maurer und Betonbauer
Maler und Lackierer
Metallbauer
Raumausstatter
Tischler
Zimmerer

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Fort- und Weiterbildungsprüfungen:

Ausbildereignungsprüfung (AdA)
CAD-Fachkraft
Geprüfter Fachmann/-frau für kaufmännische Betriebsführung
Fachplaner Energie- und Gebäudetechnik
Gebäudeenergieberater
Geprüfter Betriebswirt/Geprüfte Betriebswirtin (HWK)
Kraftfahrzeug-Servicetechniker

Aktuelle Prüfungsgebühren finden Sie bei den jeweiligen Kursen

Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für die Meisterprüfungen in folgenden Handwerken und für Fortbildungsprüfungen

Maria Amrakhov Telefon 0441 232-256 Telefax 0441 232-55256 amrakhov@hwk-oldenburg.de

  • Brunnenbauer

Amelie Hempen Telefon 0441 232-833 Telefax 0441 232-55833 hempen@hwk-oldenburg.de

  • Friseure 
  • Kosmetiker
  • Raumausstatter
  • Fliesen-, Platten- und Mosaikleger

Whitney Schmidt Telefon 0441 232-892 Telefax 0441 232-55892 schmidt@hwk-oldenburg.de

  • Kraftfahrzeugtechniker, Teil III der Meisterprüfung
  • Ausbildereignungsprüfung (AdA)
  • geprüfter Fachmann für kaufmännische Betriebsführung (HWO)
  • geprüfter Kraftfahrzeug Servicetechniker

Michael Sielaff Telefon 0441 232-831 Telefax 0441 232-55831 sielaff@hwk-oldenburg.de

  • Maurer und Betonbauer
  • Zimmerer
  • Metallbauer
  • Feinwerkmechaniker
  • Tischler
  • Gebäudeenergieberater (HWK)
  • geprüfter Betriebswirt (HWO)

Julia Weber Telefon 0441 232-232 Telefax 0441 232-55232 weber@hwk-oldenburg.de

  • Elektrotechniker
  • Maler und Fahrzeuglackierer
  • Installateure- und Heizungsbauer
  • Bäcker
  • Konditoren
  • geprüfter kaufmännischer Fachwirt (HWO)

Große Meisterfeier

Die zentrale Meisterfeier ist immer ein schöner Anlass. Auf einer Sonderseite haben wir den nächsten Termin vermerkt und blicken per Video auf vergangene Feiern zurück.

Ansprechpartnerin für Fragen zur Veranstaltung:

Martina Arndt Telefon 0441 232-228 Telefax 0441 232-55228 m-arndt@hwk-oldenburg.de

Ansprechpartner zur Ausgabe der Meisterbriefe:

Dipl.-Kauffrau Antje Krebs Geschäftsbereichsleiterin Prüfungswesen Telefon 0441 232-230 Telefax 0441 232-55230 krebs@hwk-oldenburg.de

Der Schmuckmeisterbrief

Mit der bestandenen Meisterprüfung bei der Handwerkskammer Oldenburg erhalten Sie Ihr Zeugnis sowie später Ihren Meisterbrief bei der großen Meisterfeier. 

Zusätzlich können Sie mit dem Schmuckmeisterbrief Ihre Qualifikation jetzt noch exklusiver darstellen. 

Downloads

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Der Schmuckmeisterbrief ist dem Meisterbrief der Handwerkskammer Oldenburg aus dem Jahr 1928 im DIN A3 Format nachempfunden. Er enthält Prägungen in mattem und glänzendem Gold.  

Alle wichtigen Angaben wie Name, Handwerk und Prüfungsdatum sind selbstverständlich auf dem Schmuckmeisterbrief zu lesen – inklusive Unterschriften. 

Das Angebot gilt nicht nur für alle künftigen Absolventen. Auch all diejenigen, die in der Vergangenheit ihre Meisterprüfung bei der Handwerkskammer Oldenburg abgelegt haben können einen Schmuckmeisterbrief erwerben.

Der Schmuckmeisterbrief kostet 65 € (inklusive Versand).