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Fördermöglichkeiten

Du möchtest deinen Gesellen oder Meister machen oder bist auf der Suche nach Fördermöglichkeiten? Hier erfährst du alles zu diesem Thema.

Begabtenförderung (Weiterbildungsstipendium) 

Mit dem Weiterbildungsstipendium wird begabten Absolventinnen und Absolventen einer Berufsausbildung ein Anreiz zur Karriere geboten. Das Stipendium fördert eine berufsbegleitende Weiterbildung mit bis zu 8.700 Euro.

Sie müssen zu Beginn der Förderung (1. März) jünger als 25 Jahre alt sein und besonders gute Leistungen nachweisen können.
 

Durch anrechenbare Zeiten (max. 3 Jahre) von z. B. Mutterschutz, Elternzeit, Grundwehr-/Zivildienst, einem freiwilligen sozialen/ökologischen Jahr etc. kann die Aufnahme auch nach dem 25. Lebensjahr erfolgen.

 

Die Qualifizierung wird nachgewiesen
 

  • durch das Ergebnis der Abschlussprüfung mit mindestens 87 Punkten oder besser als "gut" (bei mehreren Prüfungsteilen Durchschnittsnote 1,9 oder besser)
  • oder durch besonders erfolgreiche Teilnahme an einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb
  • oder durch begründeten Vorschlag des Betriebes oder der Berufsschule.

Eine Bewerbung ist nur möglich für ehemalige Prüflinge der Handwerkskammer Oldenburg.

Hier kommt eine Schritt-für-Schritt-Anleitung für Ihre Bewerbung:

Schritt 1: E-Mail schreiben an uns

Schicken Sie uns bis zum 15. Dezember eine E-Mail an gonsior@hwk-oldenburg.de  mit folgenden Angaben: 

  • Name und Vorname
  • E-Mail-Adresse, unter der wir Sie primär kontaktieren sollen
  • Geschlecht
  • Geburtsdatum
  • PLZ und Ort
  • Straße und Hausnummer
  • Telefonnummer für Rückfragen
  • Ausbildungsberuf
  • Prüfungsergebnis in Punkten - mindestens 87 oder ein 
  • Hinweis, dass Sie einen begründeten Vorschlag einreichen werden
  • erste geplante Weiterbildung mit voraussichtlichem Starttermin

Anhand Ihrer Angaben prüfen wir, ob wir tatsächlich Ihre zuständige Stelle sind und ob Sie die Voraussetzungen für eine Bewerbung erfüllen. 

Ist dies der Fall, laden wir Sie in unser Online-Portal, unsere Internetbasierte Bewerber- und Stipendiatenverwaltung, ein.

Schritt 2: Einladung in unser Online-Portal

Sie erhalten per E-Mail Link, Zugangsdaten sowie alle weiteren für die Vervollständigung Ihrer Bewerbung notwendigen Informationen per E-Mail direkt aus unserem Online-Portal.

Tipp: Sie haben uns eine E-Mail geschickt und in den darauffolgenden zwei Wochen keine Einladung in unser Online-Portal erhalten?
Bitte schauen Sie in diesem Fall auch in Ihrem Spam-Ordner nach und markieren Sie ggf. unsere Nachricht als „Kein Spam“!

Schritt 3: Vervollständigung Ihrer Daten im Online-Portal

Bitte prüfen und vervollständigen Sie, wie in der Einladungsmail beschrieben, Ihre Daten und klicken dann auf „Abschließen“. Sie sind nun „Bewerber Unvollständig“.

Tipp: Nutzen Sie das Online-Portal nicht von einem mobilen Endgerät aus.

Schritt 4: Vorbereiten und Einreichen der Bewerbungsunterlagen per Post

Durch die Vervollständigung Ihrer Daten haben Sie Ihr Bewerbungsformular (oder „Stammdatenblatt“) als pdf-Dokument generiert. Drucken Sie das Dokument aus, versehen Sie es mit dem aktuellen Datum und Ihrer Unterschrift und senden Sie es mit den auf dem Formular genannten Anlagen per Post an

Handwerkskammer Oldenburg
z.Hd. Marion Gonsior
Theaterwall 32
26122 Oldenburg

Bitte beachten Sie, dass uns Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen (Angabe aller geforderter Daten im Online-Portal sowie vollständige per Post geforderte Unterlagen) spätestens am 31.12. vorliegen müssen.

Ihre erste Weiterbildung beginnt vor dem 31.12.? Dann müssen Sie den Antrag auf Aufnahme in das Förderprogramm vor Beginn Ihrer Weiterbildung im Online-Portal stellen.

Schritt 5: Vollständige Bewerbung

Nach Eingang Ihrer Unterlagen per Post prüfen wir diese auf Vollständigkeit. Ist alles komplett, erhalten Sie in unserem Online-Portal den Status „Bewerber Vollständig“ und nehmen am Auswahlverfahren im Januar teil.

Tipp: Überprüfen Sie spätestens zwei Wochen nach dem Versand Ihrer Bewerbungsunterlagen und vor dem Ablauf der Bewerbungsfrist im Online-Portal, ob Sie mittlerweile als „Bewerber Vollständig“ geführt werden.
 


Welche Bewerbungsunterlagen muss ich per Post einreichen?
Die geforderten Anlagen sind auf Ihrem online generierten Bewerbungsformular genannt. In der Regel brauchen wir von Ihnen per Post:
 

  • das online generierte "Stammdatenblatt" für das Weiterbildungsstipendium, vollständig ausgefüllt und eigenhändig unterschrieben
  • eine Kopie Ihres Abschlusszeugnisses der Handwerkskammer. Falls Sie Ihr Prüfungszeugnis noch nicht erhalten haben, genügt vorläufig auch eine Kopie Ihrer Ergebnismitteilung.
  • einen Beschäftigungsnachweis. Das ist ein an uns adressiertes Schreiben Ihres Arbeitgebers auf Geschäftsbogen mit Datum, Unterschrift und Stempel, das nicht älter als drei Monate sein darf und Ihre Wochenarbeitsstunden sowie die Vertragslaufzeit („befristet bis …“ oder „unbefristet“) enthält. 

Bitte drucken Sie folgende Unterlagen aus und entnehmen die Vorgehensweise dem Anschreiben:

Stipendieninformation (224,33 KB)

Richtlinien (156,43 KB)

Bewerbungsschluss ist der 31. Dezember jeden Jahres für die Aufnahme zu einer Weiterbildungsförderung ab dem 1. März.

Wichtig: Sollte Ihre Maßnahme bereits vor dem Aufnahmedatum (1. März) beginnen, muss die Bewerbung vor Beginn der Maßnahme bei uns eingehen (in diesem Fall gilt nicht der 31. Dezember als Bewerbungsschluss). Nach dem Bewerbungsschluss findet ein Auswahlverfahren statt. Danach erhalten Sie per Post eine Zu- oder Absage.

Sie haben eine Absage erhalten? Bis zum Erreichen der Altersgrenze (Sie dürfen zum Aufnahmetermin noch nicht 25 Jahre alt sein) ist ein erneutes Bewerben möglich.

Ein Rechtsanspruch, in das Stipendium aufgenommen zu werden, besteht nicht.

AIle Bewerber/-innen erhalten spätestens Ende Januar eine E-Mail mit einer Zusage oder Absage.

Für diejenigen, die aufgenommen wurden, führen wir im März/ April eine Informationsveranstaltung durch, zu der Sie gesondert eingeladen werden.

Sollten Sie nicht ausgewählt werden, können Sie sich gerne im darauffolgenden Jahr wieder bewerben, sofern Sie die Aufnahmevoraussetzungen auch im kommenden Jahr noch erfüllen!

Absolventen können maximal drei Jahre lang gefördert werden (2.900 Euro pro Jahr). Ein Eigenteil von 10 Prozent pro Maßnahme ist von der Stipendiatin/dem Stipendiaten selbst zu tragen. Gefördert werden berufsbegleitende Weiterbildungsmaßnahmen, d. h. Sie müssen mindestens 15 Stunden/Woche arbeiten (nicht zwingend im erlernten Beruf). Arbeitssuchende können in das Stipendium aufgenommen werden, wenn sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen und die zuständige Agentur für Arbeit dies bestätigt.

 

Der Lehrgangsanbieter ist frei wählbar. Einen Überblick über das Angebot bieten Ihnen u.a. unser Kursangebot und die Weiterbildungsdatenbank Kursnet der Agentur für Arbeit.

 

Der Besuch von Weiterbildungen in Vollzeitform ist förderfähig, wenn die Stipendiatin/der Stipendiat dafür beurlaubt oder freigestellt wird. Bei Vollzeitmaßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung (z. B. Meister-/in, Techniker-/in, Fachwirt-/in usw.), die nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungesetz  (AFBG) förderfähig sind, ist der Nachweis eines Beschäftigungsverhältnisses nicht erforderlich.

 

Förderfähig sind auch berufsbegleitende Studiengänge. Maßnahmen müssen immer vor Beginn beantragt werden.

 

Voraussetzungen:
 

  1. Sie sind Stipendiat/in des Weiterbildungsstipendiums.
  2. Sie arbeiten mindestens 15 Stunden/Woche (nicht zwingend im erlernten Beruf).
  3. Die Maßnahme darf noch nicht begonnen haben.
  4. Die Maßnahme baut auf Ihrer Ausbildung oder Berufstätigkeit auf.

 

Maßnahmen, die vor der Aufnahme in das Weiterbildungsstipendium bereits begannen, können nur unter folgenden Voraussetzungen anteilig ab Aufnahmedatum (1. März) bezuschusst werden:

 

  1. Die Maßnahme läuft mindestens noch sechs Monate nach Aufnahme (1. März) in das Weiterbildungsstipendium (längerfristige Maßnahme),
  2. der Antrag auf Aufnahme in das Weiterbildungsstipendium wurde vor Beginn der Maßnahme gestellt (das Stammblatt muss also vor Beginn der Maßnahme hier eingehen; in diesem Fall gilt nicht der 31. Dezember als Bewerbungsschluss) und
  3. die Absicht der Durchführung einer bestimmten längerfristigen Maßnahme wurde im Aufnahmeantrag (Stammblatt) genannt.
     

Die Kosten der Maßnahme sind anteilig ab der Aufnahme in das Weiterbildungsstipendium förderfähig. Sollten Sie im Jahr vor der Aufnahme bereits eine Maßnahme beginnen und nach dem Bewerbungsschluss von uns eine Absage erhalten, tragen Sie die Kosten für diese Weiterbildung komplett selber.

 

Für Hochschulabsolventen ist eine Bewerbung ausgeschlossen.

Das Geld - bislang rund 450 Millionen Euro - stammt aus dem Haushalt des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF). Mit aktuell bundesweit über 17.000 Stipendiatinnen und Stipendiaten ist das Weiterbildungsstipendium eines der größten Stipendienprogramme überhaupt.

Bundesweit haben sich rund 133.000 Stipendiatinnen und Stipendiaten seit 1991 gezielt beruflich und persönlich weiterqualifiziert, um in ihrem Beruf noch besser voranzukommen. Jedes Jahr kommen rund 6.000 neue junge Leute hinzu.

Die nach dem Berufsbildungsgesetz zuständige Stelle, bei der das Berufsausbildungsverhältnis eines Interessenten oder Antragstellers eingetragen war, ist zuständig für die Information, Beratung, Aufnahme und Förderung.

Marion Gonsior Telefon 0441 232-254 Telefax 0441 232-55254 gonsior@hwk-oldenburg.de

Dipl. Wirtschaftsjurist (FH) Marco Zarske Telefon 0441 232-253 Telefax 0441 232-55253 zarske@hwk-oldenburg.de

© Falk Heller, www.argum.com

Deutsche Meisterschaften im Handwerk – German Craft Skills

Die jahrgangsbesten Gesellinnen und Gesellen messen sich in drei Stufen miteinander: Zuerst ermittelt die jeweilige Handwerkskammer die Kammersieger, also die besten Prüfungsabsolventen der Region. In der nächsten Stufe treffen diese auf Landesebene aufeinander. In der finalen Runde kämpfen die Landessieger auf nationaler Ebene um den Titel "Bundessieger". In der Vergangenheit haben es junge Spitzenkräfte aus der Region sogar bis zum Berufsweltmeistertitel gebracht!

Mitmachen lohnt sich!

Eine Teilnahme kann sich finanziell lohnen und ein gutes Abschneiden bei einem anerkannten Wettbewerb erhöht die Karrierechancen. Ein Sieg wiegt genauso viel wie ein gutes Zeugnis. Wer gewinnt, hat sogar die Möglichkeit, seine Weiterbildung über Mittel aus der Stiftung der Begabtenförderung zu finanzieren!

Wer kann teilnehmen?

Teilnahmeberechtigt sind Junghandwerkerinnen und Junghandwerker, die ihre Gesellen- oder Abschlussprüfung in der Zeit vom Winter des Vorjahres bis zum Sommer des Wettbewerbsjahres abgelegt haben. Zum Zeitpunkt der Gesellen- und Abschlussprüfung nicht älter als 27 Jahre sind, also das 28. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und die Prüfungsleistung in der Fertigkeitsprüfung (Praxis) muss mindestens die Note „gut" betragen. 

Wie werden die Besten ermittelt?

Die Siegerinnen und Sieger der verschiedenen Ebenen werden durch die Prüfungsergebnisse der Abschluss- und Gesellenprüfung, durch Arbeitsproben oder durch Bewertungen des Gesellenstückes ermittelt. Das Verfahren variiert bei den verschiedenen Wettbewerbsberufen.

Kammersiegerinnen und Kammersieger 2023 (39,31 KB)

Dipl.- Oec. Heinz Auktun Telefon 0441 232-257 Telefax 0441 232-55257 auktun@hwk-oldenburg.de

Bildergalerie: Kammersiegerehrung 2023

Landessiegerinnen und Landessieger 2023 (34,01 KB)

Bildergalerie: Landessiegerehrung 2023