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Umwelt- und Klimaschutz
Umwelt- und Klimaschutz im Handwerk umfasst gezielte Maßnahmen zur Reduzierung ökologischer Fußabdrücke. Durch ressourceneffiziente Prozesse, erneuerbare Energien und Recycling werden negative Umweltauswirkungen minimiert. Ziel ist, CO2-Emissionen zu senken und nachhaltige Praktiken zu fördern. Dies steigert die Umweltverträglichkeit, reduziert Kosten und stärkt das Image von Handwerksbetrieben, während sie zur globalen Klima- und Umweltstabilität beitragen.
Mittelstandsinitiative Energiewende und Klimaschutz (MIE)
Die Mittelstandsinitiative Energiewende und Klimaschutz (MIE) ist Ihr Partner für eine grüne Zukunft. Mit einem Netzwerk aus über 70 Experten und einem umfangreichen Angebot an kostenlosen Beratungs- und Unterstützungsleistungen begleitet die MIE Handwerksbetriebe in Deutschland auf ihrem Weg zur Energiewende. Entdecken Sie auf der Webseite der MIE, wie Sie von diesem einzigartigen Angebot profitieren können. Machen Sie den ersten Schritt in Richtung einer nachhaltigen Zukunft und werden Sie Teil dieser bedeutenden Zukunftsprojekte.
Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen GmbH (KEAN)

Die Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen GmbH (KEAN) ist eine Einrichtung des Landes Niedersachsen und hat die Aufgabe, den Klimaschutz und die Energiewende in Niedersachsen weiter voranzutreiben.
Viele Unternehmen haben erkannt: Mit Energieeffizienz und der Nutzung erneuerbarer Energien richten sie ihr wirtschaftliches Handeln wettbewerbsfähig und nachhaltig aus. KEAN unterstützt bei der Identifizierung betrieblicher Potenziale und zeigt Lösungswege auf.
Das Angebot der Transformationsberatung für kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) umfasst drei Komponenten „Impuls Klimaneutralität“, „Impuls Solar“ und „Impuls Energie- und Materialeffizienz“. Ergänzt werden diese Angebote durch die „Impulsberatung – Betriebliches Mobilitätsmanagement“.
Asbest beim Bauen im Bestand: Leitfaden für handwerksnahe Tätigkeiten (BG BAU)
Der Leitfaden der BG BAU erläutert die neuen Regelungen für Arbeiten mit Asbest beim Bauen im Bestand und enthält praktische Tipps und Materialien zur Umsetzung. Dazu zählen Muster für eine Gefährdungsbeurteilung und eine Betriebsanweisung.
Rechtliche Grundlage bildet die neue Gefahrstoffverordnung (Dezember 2024) sowie die Technische Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 519.

Von Kuebi = Armin Kübelbeck - Eigenes Werk, CC BY-SA 3.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=2903919
Weiterführende Informationen

Mittelstandsinitiative Energiewende und Klimaschutz E-Tool
Das kostenlose E-Tool (Energiebuch) hilft mit geringem Aufwand, Energieverbrauchsdaten zu erfassen und auszuwerten

Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena) EnergieeffizienzExperten für Förderprogramme des Bundes
Eine geförderte Energieberatung hilft Unternehmen aller Branchen, die Energieeffizienz im Betrieb zu steigern. Dadurch senken Sie die Energieausgaben, stärken Ihre Wettbewerbsfähigkeit und schützen das Klima.
BG BAU - Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft Neue Gefahrstoffverordnung 2024
Zum 5. Dezember ist die novellierte Gefahrstoffverordnung in Kraft getreten. Sie enthält wesentliche Änderungen, insbesondere für Tätigkeiten mit Asbest beim Bauen im Bestand. Die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft informiert über die Neuerungen und Unterstützungsangebote für Unternehmen und Beschäftigte am Bau.
Ansprechpartner

Dipl.-Ing. (FH) Michael Sandmann Telefon 0441 232-214 Telefax 0441 232-55214 sandmann@hwk-oldenburg.de
Berater für Innovation und Technologie (BIT)
Gefördert durch: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages.