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Gründungsformalitäten

Die Gründung eines eigenen Handwerkbetriebs ist eine Herausforderung. Auf dem Weg in die Selbständigkeit sind einige Formalitäten zu bedenken und beachten. Wir unterstützen Sie auf diesem Weg.

Gründungsformalitäten

Der offizielle Start des Betriebes erfolgt mit der Eintragung in die Handwerksrolle (siehe unten) und der Anmeldung Ihres Gewerbes beim Gewerbeamt. Weiterhin ist die steuerliche Meldung beim Finanzamt, die ausschließlich auf elektronisch erfolgt, ein verpflichtender Bestandteil jeder Gründung. Die Meldung bei Berufsgenossenschaft, der Krankenkasse sowie der Rentenversicherung (für Berufe gemäß Anlage A der HwO verpflichtend) sind weitere elementare Schritte bei der Gründung.

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Handwerksrolle

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Eine Besonderheit bei der Gründung im Handwerk ist die Eintragung in die Handwerksrolle. Die Eintragung stellt sicher, dass Sie die notwendigen Qualifikationen und Kenntnisse für Ihren Beruf mitbringen. Abhängig von Ihrem Gewerk ist der Meistertitel oder eine vergleichbare Qualifikation für eine selbständige Tätigkeit verpflichtend (Berufe gemäß Anlage A der HwO). Aber auch Handwerke ohne Meisterpflicht, sogenannte zulassungsfreie Handwerke oder handwerksähnliche Gewerbe, müssen vor Betriebsaufnahme gemeldet werden.

Gründung im Nebenerwerb

Für viele Handwerker stellt die Gründung im Nebenerwerb einen guten Start in die Selbständigkeit dar. Dies hat den Vorteil, dass das Risiko geringer ist und Sie weiterhin ein festes Einkommen haben. Achten Sie jedoch darauf, dass Ihr Arbeitgeber darüber informiert ist und Sie sich durch die Doppelbelastung nicht zu viel zumuten. Auch bei der Gründung im Nebenerwerb sind alle Formalitäten wie Gewerbeanmeldung und Eintragung in die Handwerksrolle zu beachten. Besonderes Augenmerk gilt dem erwarteten Umfang der nebenberuflichen Tätigkeit, um steuerliche Freibeträgen zu nutzen und Mehrkosten bei Kranken- und Rentenversicherung zu vermeiden.

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Firmierung und Rechtsform

Ob Einzelunternehmen, GbR oder GmbH – jede Rechtsform hat ihre Vor- und Nachteile. Die Wahl der richtigen Rechtsform ist abhängig von Ihrem Gründungsvorhaben und Ihrer individuellen (steuerlichen) Situation. Auch die Wahl des gewünschten Unternehmensnamens kann eine Rolle spielen, denn dieser ist bei Personengesellschaft (Einzelunternehmen, GbR) nicht frei wählbar. Wir geben Ihnen eine Orientierung, welche Rechtsform für Ihre Selbständigkeit welche Vor- und Nachteile bieten (Hinweis: Wir führen keine individuelle Rechts- und Steuerberatung durch).

Betriebliche und private Absicherung

Einem weiteren wichtigen Punkt wird von Gründern häufig zu wenig Achtung geschenkt: Ihre betriebliche und private Absicherung. Dazu gehören sowohl betriebliche Versicherungen wie Betriebshaftpflicht als auch die private Absicherungen durch Kranken- und Unfallversicherung und eine Altersvorsorge. Schützen Sie sich und Ihren Betrieb vor unerwarteten Ereignissen, um langfristig erfolgreich zu sein.

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Beratungstermin

Bitte geben Sie uns einige Informationen zu sich und Ihrem Gründungsvorhaben, so dass wir Sie individuell beraten können. Wir melden uns anschließend schnellstmöglich bei Ihnen.

Ansprechpartner

Bitte beachten Sie die regionalen / inhaltlichen Zuständigkeiten

Petra Spille Teamassistenz Telefon 0441 232-239 Telefax 0441 232-55239 spille@hwk-oldenburg.de

Terminabsprache
Kommunikation

Dipl.-Kauffrau Susann Ruppert Geschäftsbereichsleiterin Wirtschaftsförderung Telefon 0441 232-235 Telefax 0441 232-55235 ruppert@hwk-oldenburg.de

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Dipl.-Kaufmann Cord-Christian Körner Betriebswirtschaftlicher Berater Telefon 0441 232-237 Telefax 0441 232-55237 koerner@hwk-oldenburg.de

Stadt Wilhelmshaven
Landkreis Ammerland
Landkreis Friesland
Landkreis Wesermarsch

Michael Metzler, M.Sc. Betriebswirtschaftlicher Berater Telefon 0441 232-236 Telefax 0441 232-55236 metzler@hwk-oldenburg.de

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