Landkreis Friesland: Rettungsschirm auch für Handwerksbetriebe

Der Landkreis Friesland und die kreisangehörigen Städte und Gemeinden stellen gemeinsam finanzielle Mittel zur Unterstützung von Gewerbetreibenden und Freiberuflern als Rettungsschirm zur Verfügung. Der Rettungsschirm umfasst zwei Säulen: Den Friesland-Hilfsfonds sowie finanzielle Mittel der Städte und Gemeinden im Landkreis.

Friesland-Hilfsfonds

Der Landkreis stellt aus eigenen Mitteln 1,5 Mio. € für die finanzielle Unterstützung von mittelständischen Firmen und Solounternehmern/Freiberuflern, die bislang keine Berücksichtigung bei Zuschussmöglichkeiten in den Landes- und Bundesregelungen finden, zur Verfügung. Mit einer einmaligen Pauschale können mittlere Unternehmen von 50-99 Mitarbeitern 12.500 € und Unternehmen mit 100-249 Mitarbeitern 25.000 € bekommen, wenn sie nachweisen können, dass ihre Liquidität durch Einnahmeausfälle durch die Coronakrise bedroht und dadurch die Fortführung des Betriebes gefährdet ist.

Allein arbeitende Soloselbstständige und Freiberufler, die Zuschussanträge an Land und Bund gestellt haben, bei denen die eigenen Lohnkosten keine Berücksichtigung gefunden haben, können eine einmalige Pauschale als Aufstockung von 500 € beantragen. Die Summen in diesen drei Fallgruppen können durch die Städte und Gemeinden aus dem Landkreis verdoppelt werden, wenn sie dies in ihrer eigenen Zuständigkeit beschließen. Der Landkreis Friesland verwaltet und bearbeitet die Zuschussanträge zum Friesland-Hilfsfonds. Die Unterstützung wird als Zuschuss gewährt.

Finanzielle Mittel durch die Städte und Gemeinden

Einige Städte und Gemeinden haben sich entschlossen, sich an dem Friesland-Hilfsfonds mit eigenen Mitteln zu beteiligen, um den Zuschussanteil zu erhöhen. Dies kann bis zu einer Verdoppelung der Zuschusssumme aus Säule 1 führen. Andere Kommunen wollen eigene zusätzliche Zuschussprogramme aufstellen und dort Mittel zur Unterstützung einbringen. Bitte erkundigen Sie sich im Bedarfsfall bei Ihrer Standortgemeinde, ob eigene Zuschussprogramme aufgelegt werden und wie eine zusätzliche finanzielle Unterstützung erfolgen kann. Wichtig ist noch, dass der Friesland-Hilfsfonds aus Säule 1 immer nachrangig gewährt wird.

Antragstellung: www.friesland.de/frieslandhilfsfonds