Das Land Niedersachsen setzt den Zwang zum Umrüsten alter Kassensysteme vorerst aus.
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Neue Frist für alte Kassen

Belastung der Betriebe wird im Zuge der Corona-Krise ausgesetzt.  

Das Bundesministerium der Finanzen hatte gegen den erklärten Willen der Mehrheit der Länder keine allgemeine Verlängerung der Nichtbeanstandungsregel über den 30. September 2020 hinaus erlassen. Jetzt schafft ein Teil der Länder Fakten: Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein nehmen eine Vorreiterrolle ein und haben für eine dringend notwendige Entlastung der Betriebe gesorgt. „Treffen besondere Härten zu, wird die Frist bis zum 31. März 2021 verlängert“, erklärt Heiko Henke von der Handwerkskammer. Der Hauptgeschäftsführer ergänzt: „Ein gesonderter Antrag ist hierfür nicht erforderlich.“

Zwar bleibt die jetzt gefundene Lösung, die einen Nachweis darüber voraussetzt, dass eine Aufrüstung durch einen Kassenhersteller oder Händler in Auftrag gegeben wird, aus Sicht des Handwerks nur die zweitbeste Lösung. Zumindest müssen aber nicht alle Betriebe einzeln die Verlängerung bei ihrem Finanzamt beantragen, wie vormals vom Bundesministerium empfohlen.

Hauptgeschäftsführer Henke stellt zudem fest: „Unsere Betriebe haben derzeit alle Hände voll zu tun, um die Krise zu meistern und die Weichen auf Aufschwung zu stellen. Dass sie gerade jetzt personelle und finanzielle Ressourcen auf eine Kassensicherung aufwenden sollen, ist nicht nachvollziehbar.“ Die Beibehaltung der Frist wäre aus Sicht der Handwerkskammer gerade in der gegenwärtigen Phase des Wiederhochfahrens das falsche Signal. Henke: „Gerade in der Corona-Krise muss es doch abseits aller vorherigen Beschlüsse und Verordnungen darum gehen, alle Akteure vor vermeidbaren Mehrbelastungen zu schützen und alle Bemühungen zu stützen, diese schwierige Lage zu bewältigen.“