Antragsunterlagen auf Auszahlung des Kurzarbeitergeldes sollten möglichst bald nach dem Monatsende eingereicht werden.
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So geht es rascher

Hinweise zum Kurzarbeitergeld

Bei der Agentur für Arbeit gehen derzeit viele Kurzarbeitsanzeigen und Anträge zum Kurzarbeitergeld ein. Die Arbeitsagentur gibt den Betrieben Hinweise für das Einreichen der Unterlagen. Damit können die Anträge leichter bearbeitet und die Gelder schneller ausgezahlt werden.

„Das Kurzarbeitergeld soll möglichst schnell zu den Unternehmen fließen. Das ist unser Ziel“, sagt Dr. Thorsten Müller, Leiter der Agentur für Arbeit Oldenburg-Wilhelmshaven. „Wir bitten die Betriebe und ihre Steuerberater deshalb, ihre Antragsunterlagen auf Auszahlung des Kurzarbeitergeldes möglichst bald nach dem Monatsende einzureichen. So können unsere Kolleginnen und Kollegen die Anträge rasch bearbeiten und den Betrag überweisen. Das ist ganz im Sinn der Unternehmen.“

Anträge und Anzeigen von Kurzarbeit sollten vollständig ausgefüllt und unterschrieben sein, denn nur dann kann die Arbeitsagentur sie umgehend weiterbearbeiten. Tauchen Schwierigkeiten beim Ausfüllen des Antrags auf, hilft die Arbeitgeber-Hotline der Arbeitsagentur gern weiter.

Unternehmen sollten immer die individuelle KUG-Stammnummer angeben. So kann die Arbeitsagentur eingereichte Schriftstücke schnell dem passenden Antrag zuordnen. Wenn Arbeitgeber die Stammnummer noch nicht kennen, können sie auch ihre Betriebsnummer auf den Unterlagen notieren. Müller: „Das hilft uns, aufwändige Zuordnungsarbeiten zu vermeiden.“

Viele Firmen nutzen bereits die Möglichkeit, die Anzeige auf Kurzarbeit unter www.arbeitsagentur.de vorzunehmen und wählen damit den schnellsten und direkten Weg. Wer die Anzeige online übermittelt hat, sollte diese nicht zusätzlich noch auf anderen Wegen bei der Agentur für Arbeit einreichen. Dies gilt auch, wenn Anzeigen per Post oder Fax übermittelt wurden. Doppelt eingereichte Anträge verzögern die Bearbeitung deutlich.

Fragen rund um das Thema Kurzarbeit beantworten die Mitarbeiter außerdem telefonisch unter der kostenfreien Hotline 0800  4 5555 20.