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Hinweise zu Gerichtsurteilen

In unserer Serie „Berater informieren“ gibt diesmal Jan Frerichs aus dem Geschäftsbereich Recht Hinweise zu Gerichtsurteilen.

Nachreichung nur einmal zulässig

Die Vergabekammer des Bundes hat in ihrem Beschluss vom 11.03.2022, Az. VK 1 - 23/22, entschieden, dass ein Bieter in einem öffentlichen Vergabeverfahren nur einmalig die Gelegenheit hat, fehlende Unterlagen nachzureichen. Auch innerhalb der von der Vergabestelle gesetzten Einreichungsfrist sei ein zweites Nachbessern nicht zulässig. Diese Unterlagen dürfen in die Wertung nicht einbezogen werden, auf den Inhalt der nachgereichten Unterlagen kommt es nicht mehr an.

Fachgerechte Leistung ist Pflicht

Das OLG Rostock hat in seinem Urteil vom 15.09.2020, Az. 4 U 16/20, festgestellt, dass ein Unternehmer, der einen Auftrag übernimmt, damit auch zum Ausdruck bringt, dass er über die dafür erforderlichen Kenntnisse verfügt. Er haftet bei Mängeln und Schäden. Der Fall: Ein Hauseigentümer hatte einen Bekannten mit einer Dachsanierung beauftragt, obwohl dieser kein Fachbetrieb war. Den Einwand des Unternehmers, dass der Kunde das gewusst habe, hat das Gericht nicht gelten lassen: Auch wer einen Auftrag außerhalb des eigenen Gewerks annimmt, muss fachgerecht leisten.

Prüffrist für Heizungsabnahme

Nach einem Urteil des OLG München vom 17.05.2021, Az. 28 U 744/21, liegt eine stillschweigende Abnahme vor, wenn keine wesentlichen Vertragsleistungen mehr ausstehen und dem Verhalten des Auftraggebers zu entnehmen ist, dass er die Leistung als im Wesentlichen vertragsgerecht billigt. Auf einen Abnahmewillen kann nur geschlossen werden, wenn der Auftraggeber die Gelegenheit zur Prüfung des Werkes hatte. Im Fall einer Heizungsanlage ging das OLG davon aus, dass zumindest im Winter eine Prüffrist von drei Monaten ausreichend und angemessen sei.

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