Zusammenhalten.Energiekrise meistern.

© EWE/Torsten Ritzmann

Die Krise um die Versorgung mit Gas hat Auswirkungen auf tausende Betriebe im Oldenburger Land: Für Handwerk, Handel, Dienstleister und Industrie steigen die Energiekosten. Gerade für Unternehmen mit einem überdurchschnittlichen Verbrauch ist dies eine hohe Belastung. Und die Politik fordert eindringlich zum Sparen auf. Unter dem Motto „Zusammenhalten.Energie sparen.", veröffentlichen Handwerkskammer Oldenburg, Oldenburgische Industrie- und Handelskammer und EWE AG deshalb gemeinsam Informationen zur Lage und geben Tipps und Beispiel.

Kurzfristige Energiespar-Maßnahmen

Was kann ich und was können meine Mitarbeiter im Betrieb jetzt sofort umsetzen, um den Energieverbrauch und die -kosten zu senken? Diese Frage haben wir Mark Junge gestellt. Er ist Geschäftsführer der Limón GmbH, die sich als Dienstleister und Lösungsanbieter auf die Bereiche Energieeffizienz und Energiemanagement spezialisiert hat. Die Firma ist ein Kooperationspartner der EWE AG. 

Was sind nach Ihrer Erfahrung die größten Energiefresser in Unternehmen?

In den produzierenden Unternehmen sind es in der Regel die Produktionsmaschinen. Und das zu einem großen Anteil. Ein Beispiel: In einem kunststoffverarbeitenden Betrieb sind die Spritzgussmaschinen inkl. der Temperieranlagen und Kältetechnik häufig für etwa 70% des Energieverbrauchs verantwortlich. Große Einsparungen können also vor allem in der Produktion und der Optimierung der Prozesse erreicht werden. Die Einsparpotentiale bestehen dann  in der Abstimmung von Bereitstellungs-techniken und Verbrauchern, ganz besonders in dem Zusammenspiel von Wärme- und Kältetechnikanlagen und deren Verbrauchern. Wenn zum Beispiel eine Kompressionskältemaschine eingesetzt wird statt einer Freikühlung, kann das bis zu 80% Einsparung ermöglichen. Da lohnt es sich schon für den Betrieb, gemeinsam mit Experten auf Prozesse und Technik zu schauen.

Prof. Dr.-Ing. Mark Junge, Geschäftsführung der Limón GmbH
© Limón GmbH

Auf welche Weise kann ich am besten meinen Verbrauch aufschlüsseln, um zu Handlungsoptionen zu kommen?

Transparenz ist ganz wesentlich um Effizienzpotentiale zu heben. Nur so kann man an den Stellen ansetzen, wo ein großes Potential besteht. Ein kontinuierliches Energiemonitoring ist dabei eine wichtige Komponente. Hier gilt, dass nicht unbedingt viele Messpunkte viel helfen. Wichtig ist vor allem an den Hauptverbrauchern anzusetzen und dann das Messkonzept weiter zu verfeinern. Besonders an den Stellen, wo unerklärbare Verbräuche oder Verläufe auftauchen. Aus diesen Informationen zusammen mit den richtigen Kennzahlen bezogen auf Einflussgrößen, wie z.B. Produktionsmengen, Temperaturen, können dann ineffiziente Bereiche identifiziert werden und Handlungsoptionen abgeleitet werden.

Hinweis:

Eine gute Hilfe beim Ermitteln der Einsparpotenziale ist das Webportal "E-Tool". Es wurde im Rahmen der Mittelstandsinitiative Energiewende und Klimaschutz von sieben Umweltzentren des Handwerks entwickelt. 

Was kann man, unabhängig von der Branche ohne allzu große Investitionen sofort anpacken? Wo ist der Effekt am größten? Und was kann jeder im Unternehmen selber schon heute tun, um Energie zu sparen?

Kurzfristig geht es vor allem darum, die Energie bedarfsgerecht einzusetzen. Dies kann z.B. das Abschalten in Nichtbetriebszeiten sein, also ein Standby Management. Zudem ist es gerade bei Wärme und Kälte wichtig, das richtige Temperaturniveau zu verwenden. Eine Absenkung der Heiztemperatur bzw.  Erhöhung der Kühltemperatur in Prozessen oder Gebäuden kann ggf. zu Effizienzsteigerungen führen. Hier handelt es sich häufig um organisatorische Maßnahmen die keine oder nur geringe Investitionen) erfordern. Auch die Nutzung von Abwärme ist eine meist einfache Effizienzmaßnahme ohne allzu große Investitionen. Unsere Erfahrung zeigt, dass es zur Identifizierung Sinn macht, die Mitarbeitenden mitzunehmen, da hier ein großes Know-how besteht, wo Einsparpotentiale liegen.

Parallel dazu sollte aber schon mit der Überprüfung der wesentlichen Prozesse hinsichtlich der Umstellung weg von fossilen Energien begonnen werden. Dies ist wichtig, da gerade bei vielen Prozessen heute die Alternativen noch gar nicht durchdacht sind und zum Teil noch nicht mal existieren. Das muss sich ändern und bedarf vor allem der Zusammenarbeit mit den jeweiligen Anlagenherstellern, um ein ganzheitliches Energiekonzept für einen Standort zu entwickeln.

Kurztipps

  • Raumtemperatur reduzieren (hierzu bitte nachfolgenden Infokasten beachten)
  • Heizung bedarfsgerecht einstellen (ggf. Heizungswartung durchführen lassen)
  • Rohrleitungen, Bauteile und Anlagen dämmen
  • Mitarbeiter mitnehmen und nach Einsparpotenzial fragen

(Quelle: BMWK)

Arbeitsrechtliche Hinweise zur Absenkung der Raumtemperatur

Die Arbeitsstättenrichtlinie ASR A3.5 konkretisiert die Anforderungen der Verordnung über Arbeitsstätten und enthält Informationen bezüglich der Temperatur. Die Temperaturgrenzen sind abgestuft und abhängig von der Arbeitsschwere, der Arbeitshaltung und dem konkreten Betriebsraum: 

In Arbeitsräumen (also am Arbeitsplatz selbst) müssen mindestens +20 °C bei leichten Arbeiten im Sitzen und +17 °C bei mittelschweren Arbeiten im Stehen oder Gehen gewährleistet sein. Bei schweren Arbeiten ist dagegen eine Temperatur von +12 °C noch ausreichend.

In Pausen-, Bereitschafts-, Liege-, Sanitär- und Sanitätsräumen müssen während der Nutzung dieser Räume mindestens +21 °C herrschen.

In Waschräumen, in denen Duschen oder Badewannen installiert sind, soll die Lufttemperatur während der Nutzungsdauer +24 °C betragen.

 (Quelle: Arbeitsrecht: Kalte Temperaturen am Arbeitsplatz | Die Techniker - Firmenkunden (tk.de) )

 Vor dem Hintergrund der Energiekrise finden auf EU Ebene Gespräche über eine Anpassung dieser Vorgaben statt. Laut dem Notfallplan der EU Kommission wird eine Begrenzung der Raumtemperatur in öffentlichen Gebäuden, Büros sowie gewerblich genutzten Gebäuden auf 19 °C vorgeschlagen.

Wird mir irgendwann das Gas abgestellt?

Bereits das Ausrufen der Frühwarnstufe des "Notfallplans Gas" am 30. März 2022 war ein Novum in der deutschen Geschichte. Mit der Aktivierung der Alarmstufe am 23. Juni hat die Bundesregierung nochmal ein deutliches Zeichen zum Ernst der Lage gesetzt. 

Die aktuelle Energie-Krise führt zu großer Verunsicherung.
© amh-online.de

Die fehlenden Gaslieferungen werden nur durch die deutliche Senkung des deutschen Gasverbrauchs auszugleichen sein. Sonst käme es zu einer ernsthaften Mangellage, die gravierende Auswirkungen für Wirtschaft und Gesellschaft hätte. 

Spätestens dann würde die Bundesnetzagentur die Notfallstufe ausrufen - beispielsweise Vorgaben über Zuteilung, Bezug und Verwendung von Gas oder sogar ein Ausschluss vom Gasbezug. 

Wer gilt bei der Gasmangel-Lage als "geschützter Kunde"?

Prinzipiell erscheint es bei einer Gasmangellage sinnvoll, solche Gewerke bevorzugt zu bedienen, die grundlegende Dienstleistungen erbringen, etwa die Reinigung von Krankenhauswäsche oder die zur Grundversorgung etwa in der Lebensmittelproduktion beitragen. Das hat der ZDH in seinen politischen Gesprächen zur Gasversorgung auch zum Ausdruck gebracht. 

Nach dem Energiewirtschaftsgesetz sind bestimmte Kundengruppen grundsätzlich geschützt (§ 53a EnWG). Eindeutig umfasst waren davon aber bislang nur Haushaltskunden, die maximal 10.000 kWh Gas im Jahr verbrauchen sowie weitere Letztverbraucher, bei denen standardisierte Lastprofile anzuwenden sind. Handwerksbetriebe verbrauchen dagegen in der Regel deutlich mehr Gas als 10.000 kWh. Hier kann der Verbrauch – über mehrere Standorte hinweg – durchaus bis zu 6,5 Millionen kWh betragen. 

Abgesehen von den technischen Schwierigkeiten, die eine kleinteilige und anschlussgenaue Abschaltung bedeuten würde, hat die zuständige Bundesnetzagentur klargestellt, dass sie sich maßgeblich auf solche Gaskunden fokussieren wird, die eine Anschlussleistung von mindestens 10 MW aufweisen. Betroffen sind damit rund 2.500 Gaskunden in Deutschland – Handwerksbetriebe zählen wegen ihrer Anlagengröße nicht dazu. 

Weiterhin hat die Behörde mittlerweile ergänzend klargestellt, dass solche Kunden im Standardlastprofil geschützt sind, die eine Anschlussleistung von maximal 500 kW bzw. einen Jahresverbrauch von 1,5 Millionen kWh aufweisen. Damit zählen die allermeisten Handwerksbetriebe zu den geschützten Kunden. 

Handwerksbetriebe, die mehr als 1,5 Millionen kWh Gasjahresverbrauch aufweisen, verbrauchen das Gas in der Regel über mehrere Standorte hinweg. Damit liegen die Einzelverbräuche je Anschluss sehr wahrscheinlich unterhalb der 1,5 Millionen kWh. Im Ergebnis dürften also auch solche Handwerksbetriebe nunmehr geschützt sein.

Die  Bundesnetzagentur hat ebenfalls immer wieder betont, keine abstrakte Abschaltreihenfolge vorzubereiten. 

Nichtsdestotrotz ist es für alle Unternehmen wichtig, sich mit den betrieblichen Energieverbräuchen auseinanderzusetzen, kurzfristige Einspar- und Substitutionsmöglichkeiten beim Gasverbrauch zu prüfen und interne Abschaltszenarien zu entwickeln.  

Was enthält die Energieeinsparverordnung?

Seit dem 1. September ist die "erste Phase" der Energieeinsparverordnung des Bundeswirtschaftsministeriums in Kraft. 

Sie enthält kurzfristige Maßnahmen zum Energiesparen. 

Hier sind die Hauptpunkte, die für Handwerksbetriebe interessant sein könnten: 

Raumtemperatur in Arbeitsstätten

In der Verordnung wurden Höchsttemperaturen für Arbeitsstätten formuliert. Die Privatwirtschaft ist nicht gezwungen, die Temperatur in Büros und Werkhallen auf diese Mindestwerte herabzusetzen. Die Verordnung gibt ihnen lediglich die Möglichkeit, diese Einsparmaßnahmen im Rahmen einer Selbstverpflichtung zu realisieren. 

Folgende Temperaturen dürfen als Höchstwerte festgesetzt werden: 

  • 19 Grad Celsius für körperlich leichte, überwiegend sitzende Tätigkeiten
  • 18 Grad Celsius für leichte, überwiegend stehende oder gehende Tätigkeiten sowie mittelschwere überwiegend sitzende Tätigkeit
  • 16 Grad Celsius für mittelschwere überwiegend stehende oder gehende Tätigkeit
  • 12 Grad Celsius für schwere Tätigkeit

Gebäudebeleuchtung 

Die Beleuchtung von Gebäuden von außen wird untersagt, solange es sich nicht um Sicherheits- oder Notbeleuchtung handelt.

Werbeanlagen abschalten

Beleuchtete oder leuchtende Werbeanlagen sollten zwischen 22 und 16 Uhr des Folgetages abgeschaltet werden. 

Ladentüren und Eingangssysteme im Einzelhandel

In beheizten Geschäftsräumen sollen Ladentüren und Eingangssysteme nicht dauerhaft offengehalten werden, wenn dadurch Heizwärme verloren geht.

Mieträume

Sollte es im Mietvertrag eine Klausel für eine Mindesttemperatur in den gemieteten Räumen geben, ist diese für die Dauer der Verordnung ausgesetzt. 

Wirtschaftshilfe vom Land Niedersachsen

Mit der „Wirtschaftshilfe KMU Niedersachsen“ bietet das Land eine Unterstützung für die Unternehmen an, die besonders hart von den Energiepreissteigerungen betroffen sind. Diese Härtefallhilfe deckt alle Energieträger ab. Dafür stehen insgesamt 300 Millionen Euro zur Verfügung – zunächst rund 100 Millionen Euro für Zahlungen an kleine und mittlere Unternehmen als Entlastung für Energiepreissteigerungen im Jahr 2022. 

Die Antragsstellung ist ab 23. Februar bis Ende März 2023 für Unternehmen möglich, deren Energiekosten in 2022 um mehr als das Doppelte gegenüber 2021 gestiegen sind.  Das ist der erste Teil des 300 Millionen Euro-Paketes, das Niedersachsen mit 200 Millionen und der Bund mit 100 Millionen finanzieren. 

Wer darf einen Antrag stellen?

  • Antragsberechtigt sind rechtlich selbständige kleine und mittlere Unternehmen (bis zu 250 Mitarbeiter) mit Sitz in Niedersachsen.
  • Die Ausgaben für Energie zwischen Juli und Dezember 2022 müssen um mehr als 3.000 Euro über dem Doppelten des Betrages liegen, den sie zwischen Juli und Dezember 2021 für Energie aufbringen mussten. 
  • Zugleich muss der verfügbare Bestand an Zahlungsmitteln zum 30.11.2022 unter der Summe am 01.07.2022 gelegen haben.
  • Mit einem Antrag müssen die Unternehmen erklären, dass sie aktuelle keinen Personalabbau planen. 

Wie wird gefördert?

Wenn diese Voraussetzungen zutreffen, können die Unternehmen maximal 500.000 Euro erhalten. Dabei gilt, dass die Ausgaben, die über die Verdoppelung hinausgehen, bis zu 80 Prozent erstattet werden sollen. Die Hälfte der Fördersumme soll als Abschlagszahlung schon zügig ausgezahlt werden – also wenige Tage nach der Antragsstellung. Die zweite Hälfte wird nach Auswertung aller im Antragszeitraum eingehenden Anträge ausgezahlt.

Sollte sich dabei herausstellen, dass die für die Auszahlung benötigte Restsumme über den zur Verfügung stehenden 100 Millionen Euro liegt, erfolgt eine anteilige Kürzung. So wird sichergestellt, dass alle Anträge bearbeitet und alle Antragsteller im Antragszeitraum gleichbehandelt werden können.

Zur Vereinfachung des Verfahrens werde es bei Fördersummen bis 100.000 Euro nur Stichprobenkontrollen geben und die Auflage, alle nötigen Unterlagen bereit zu halten. Bei höheren Beträgen müssen diese Unterlagen, die einen Anspruch begründen sollen, mit dem Antrag eingereicht werden. 

So kann der Antrag gestellt werden

Ab dem 23. Februar 2023 werden von der N-Bank die ersten Anträge entgegengenommen. Das Antragsportal der N-Bank soll dann für maximal sechs Wochen geöffnet sein.

 

Einzelheiten zum Programm und ein FAQ zur Antragstellung werden in Kürze auf den Internetseiten des Niedersächsischen Wirtschaftsministeriums und der NBank veröffentlicht. Unternehmen können sich dort über den Programmstart sowie Förderhöhen und -voraussetzungen informieren.

Förderprogramme

Die Steigerung von Energieeffizienz in Unternehmen, die energetische Sanierung von Wohngebäuden oder auch die stärkere Nutzung erneuerbarer Energien - diese und viele andere Maßnahmen sind zunächst mit Investitionen verbunden. 

Im Bereich Energieeffizienz gibt es Förderangebote für Unternehmen.
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Investitionen, die sich nach einer gewissen Zeit amortisieren durch geringere Energiekosten, Wertsteigerung von Gebäuden oder moderne Produktionstechnik. Der Staat unterstützt mit Förderprogrammen.

Zuschüsse vom Bund

Sie planen eine Investition in Ihre Betriebsgebäude? Sie möchten die Abwärme bei Ihren Produktionsprozessen nutzen? Welches Förderangebot am besten zu Ihren Vorhaben passt, erfahren Sie auf den Seiten des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Über die BAFA läuft beispielsweise das Energiekostendämpfungsprogramm.

Zuschüsse vom Land

In Niedersachsen unterstützt die Investitions- und Förderbank Niedersachsens – NBank das Land bei seinen struktur- und wirtschaftspolitischen Aufgaben. Die NBank steht für Wirtschafts-, Arbeitsmarkt-, Wohnraum- und Infrastrukturförderung. Die NBank berät wettbewerbsneutral und unabhängig.

Tipps für Ihre Kunden

  • Wer den Kundinnen und Kunden übersichtliche Tipps zur Heizperiode und zum Energiesparen im Allgemeinen an die Hand geben möchte, kann die Unterlagen des Landes Niedersachsen verwenden.

(Quelle: Staatskanzlei)

Fuhrpark auf E-Mobilität umstellen

Ob eine Elektroflotte für den eigenen Betrieb wirtschaftlich ist, hängt vor allem von der jährlichen Kilometerleistung der Fahrzeuge ab. Dabei gilt: Die höheren Anschaffungskosten rentieren sich vor allem dann, wenn viele Kilometer mit den Flottenfahrzeugen zurückgelegt werden. Jedoch können regelmäßige Langstrecken der Dienstwagen wiederum gegen eine Implementierung von Elektrofahrzeugen sprechen, da Reichweite und Ladeinfrastruktur für einen effizienten Einsatz gegebenenfalls noch nicht ausreichend sind. Dann kann eine teilweise Umstellung auf E-Mobilität beziehungsweise die Nutzung von Hybridfahrzeugen eine Lösung sein.

Bei der Überlegung, ob Elektroautos im eigenen Fuhrpark sinnvoll sind, ist eine TCO-Betrachtung empfehlenswert. Die Berechnung des Total Cost of Ownership bezieht Energiekosten ebenso mit ein wie Wartung und Reparatur, Kfz-Steuern und weitere Fixkosten.

© ArGe Medien im ZVEH