Archiv der Amtlichen Bekanntmachungen 

Wahl der Mitglieder der Vollversammlung der Handwerkskammer Oldenburg

Amtliche Bekanntmachung zur Wahl der Mitglieder der Vollversammlung der Handwerkskammer Oldenburg (Veröffentlichung im Norddeutschen Handwerk am 2. Mai 2014 in der Ausgabe Nr. 9)

Sachverständiger ausgeschieden

Gemäß § 25 der Sachverständigenordnung der Handwerkskammer Oldenburg
wird bekanntgegeben, dass die öffentliche Bestellung und Vereidigung von Herrn Thomas Niemann, Fliesen-, Platten- und Mosaiklegermeister, für das Fliesen-, Platten- und Mosaiklegerhandwerk am 09.04.2014 erloschen ist.


Oldenburg, 2. Mai 2014

Handwerkskammer Oldenburg

gez. Wilfried Müller, Präsident

gez. Manfred Kater, Hauptgeschäftsführer

Wahlen zur Vollversammlung der Handwerkskammer Oldenburg im Jahr 2014

Hiermit wird bekannt gemacht, dass die öffentliche Sitzung des Wahlausschusses der Handwerkskammer Oldenburg zur Wahl der Vollversammlung der Handwerkskammer Oldenburg am 22. April 2014, 16.00 Uhr im Konferenzraum der Handwerkskammer Oldenburg, Theaterwall 32, 26122 Oldenburg, durchgeführt wird.

Gegenstand der Sitzung ist die Prüfung der eingereichten Wahlvorschläge.

Gemäß § 2 Abs. 8 Anlage C zur HwO steht der Zutritt zur Sitzung den Stimmberechtigten zu.

Oldenburg, 17. April 2014

Klaukien
stellv. Wahlleiter

Beschlussfassung zur Ergänzung von Prüfungsordnungen um einen Hinweis auf den Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) bzw. Europäischen Qualifikationsrahmen (EQR)

Der Hauptausschuss des Bundesinstituts für berufliche Bildung hat eine Änderung der Musterprüfungsordnung dahingehend beschlossen, dass auf den Zeugnissen das Niveau nach dem Deutschen Qualifikationsrahmen / Europäischen Qualifikationsrahmen angegeben wird. Der Deutsche Handwerkskammertag unterstützt diesen Ansatz und hat die Handwerkskammern gebeten, die einschlägigen Prüfungsordnungen um einen entsprechenden Hinweis auf den DQR / EQR zu ergänzen.

Auf Grund der Empfehlung  des Berufsbildungsausschusses vom 26. November 2013  hat die Vollversammlung der Handwerkskammer Oldenburg am 18. Dezember 2013 die Ergänzung folgender Prüfungsordnungen beschlossen:

"§ 27 Abs. 2 der Prüfungsordnung für die Durchführung von Gesellen- und Umschulungsprüfungen,

§ 27 Abs. 2 der Prüfungsordnung für die Durchführung von Abschluss- und Umschulungsprüfungen,

§ 24 Abs. 2 der Prüfungsordnung für Fortbildungsprüfungen gemäß   § 56 Abs. 1 in Verbindung mit § 47 Abs. 1 Berufsbildungsgesetz (nicht handwerklicher Bereich) sowie

§ 24 Abs. 2 der Prüfungsordnung für Fortbildungsprüfungen gemäß   § 42c Abs. 1 in Verbindung mit § 38 Handwerksordnung (handwerklicher Bereich)"

werden jeweils um den folgenden Satz ergänzt:

„Im Prüfungszeugnis soll darüber hinaus ein Hinweis auf die vorläufige Einordnung des Abschlusses im Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) und das sich aus der Verknüpfung des DQR mit dem Europäischen Qualifikationsrahmen (EQR) ergebende EQR-Niveau enthalten sein.“

Genehmigt:

Hannover, den 28.01.2014

Niedersächsisches Kultusministerium

Im Auftrage

Harborth-Zimmer

Oldenburg,  27. März 2014

Handwerkskammer Oldenburg

gez. Wilfried Müller                              gez. Manfred Kater

Präsident                                             Hauptgeschäftsführer 

Sachverständiger ausgeschieden

Gemäß § 25 der Sachverständigenordnung der Handwerkskammer
Oldenburg wird bekannt gegeben, dass die öffentliche Bestellung und Vereidigung von Herrn Erhard Lamberti jun., Gas- und Wasserinstallateurmeister, Zentralheizungs- und Lüftungsbauermeister, für das Installateur- und Heizungsbauerhandwerk am 27.02.2014 erloschen ist.

Oldenburg, 27. März 2014

Handwerkskammer Oldenburg


gez. Wilfried Müller, Präsident

gez. Manfred Kater, Hauptgeschäftsführer

Haushaltssatzung 2014 der Handwerkskammer

Die Vollversammlung der Handwerkskammer Oldenburg hat in ihrer Sitzung vom 18. Dezember 2013 die Haushaltssatzung der Handwerkskammer für das Rechnungsjahr 2014 sowie gemäß § 106 Abs. 1 Nr. 5 Handwerksordnung die Festsetzung der Kammerbeiträge für das Jahr 2014 beschlossen.

Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Mitglieder der Vollversammlung der Handwerkskammer Oldenburg

I.
Der Vorstand der Handwerkskammer Oldenburg hat mit Beschluss vom 18. 09. 2013 gemäß § 1 der Wahlordnung für die Wahlen der Mitglieder der Vollversammlung der Handwerkskammern (Anlage C zum Gesetz zur Ordnung des Handwerks (Handwerksordnung) in der Fassung der Bekanntmachung vom 24.09.1998 (BGBI I S. 3074), geändert durch Gesetz vom 24.12.2003 (BGBI I S. 2934)) bestimmt, dass die Wahl am Montag, den 26. Mai 2014 stattfindet.

Innungsfusion

Die Mitglieder der Raumausstatter-Innung Cloppenburg und der Raumausstatter-Innung Vechta haben auf ihrer Innungsversammlung am 16. April 2013 die Fusion der Innungen zum 01.01.2014 beschlossen. Die neue Innung führt den Namen “Raumausstatter-Innung Oldenburger Münsterland“. Ihr Sitz ist in Vechta. Die Handwerkskammer Oldenburg hat die Fusion der Innungen gemäß § 56 Abs. 1 am 04.09.2013 genehmigt. 

Oldenburg, 30. Januar 2014 

Handwerkskammer Oldenburg

 

gez. Müller              gez. Kater 

Präsident                Hauptgeschäftsführer

Einladung zur 181. Vollversammlung

Gemäß §10 der Satzung der Handwerkskammer Oldenburg lade ich hiermit zur 181. Vollversammlung am 18. Dezember 2013, 10 Uhr beginnend, in die Handwerkskammer, Theaterwall 32, 26122 Oldenburg ein.

Wahlen zur Vollversammlung

Hiermit wird bekannt gemacht, dass die öffentliche Sitzung des Wahlausschusses der Handwerkskammer Oldenburg zur Wahl der Vollversammlung der Handwerkskammer am 18. Dezember 2013, um 13.30 Uhr in der Handwerkskammer Oldenburg, Besprechungsraum GL, Erdgeschoss, Theaterwall 32, 26122 Oldenburg, durchführt wird. Gegenstand der Sitzung ist die Berufung der Beisitzer und Stellvertreter sowie des Schriftführers des Wahlausschusses und die Entscheidung über die Bekanntmachung der Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen. Gemäß § 2 Abs. 8 Anlage C zur HwO steht der Zutritt zur Sitzung den Stimmberechtigten offen.

Sickelmann

Wahlleiter

Oldenburg, 28. November 2013

Innungsauflösung

Die Mitglieder der Bekleidungs-Innung Vechta haben auf ihrer Innungsversammlung am 28. Oktober 2013 einstimmig die Auflösung der Innung beschlossen. Die Handwerkskammer Oldenburg hat die Auflösung der Innung gemäß § 61 Abs. 2 Nr. 8 HwO und Abs. 3 HwO am 31. Oktober 2013 genehmigt.

Oldenburg, 14.11.2013
Handwerkskammer Oldenburg

 

gez. Müller                    gez. Kater
Präsident                      Hauptgeschäftsführer

Innungsauflösung

Die Mitglieder der Innung für Uhren, Schmuck und Zeitmesstechnik
Oldenburg-Ostfriesland haben auf ihrer Innungsversammlung
am 13. März 2013 einstimmig die Auflösung der Innung beschlossen.
Die Handwerkskammer Oldenburg hat die Auflösung
der Innung gemäß § 61 Abs. 2 Nr. 8 HwO und Abs. 3 HwO am 22.
März 2013 genehmigt.

Oldenburg, 18. April 2013
Handwerkskammer Oldenburg

gez. Müller            gez. Kater
Präsident              Hauptgeschäftsführer