Handwerksbetriebe können unter anderem für Investitionen in innovative Projekte oder zur Verbesserung der IT-Sicherheit Fördermittel beantragen.
Foto: KI generiert

Neuer Digitalbonus für kleine und mittlere Unternehmen

Unter dem Titel „Digitalbonus.Niedersachsen-innovativ“ geht am 25. Juni der neue Digitalbonus an den Start. Kleine und mittlere Unternehmen können Anträge bei der NBank stellen.

erstellt am 12. Juni 2024

Hannover/Oldenburg. Mit einem neuen Digitalbonus sollen Investitionen in innovative Projekte für die Einführung oder Verbesserung von Hard- und Software sowie der IT-Sicherheit bei kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) in Niedersachsen gefördert werden. Ziel des Programms ist es, die digitale Transformation in KMU zu beschleunigen, um Wertschöpfungspotenziale zu heben und die Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe zu steigern.

Die neue Förderung tritt die Nachfolge des erfolgreichen „Digitalbonus“-Programms an, das erste Digitalisierungsschritte von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) vorangetrieben hatte, erläutert der niedersächsische Wirtschafts- und Digitalisierungsminister Olaf Lies. „Hier sind wir maßgeblich weitergekommen und konnten viele KMU in Niedersachsen in herausfordernden Zeiten auf ihrem Weg der Digitalisierung unterstützen. Der jetzt neu aufgelegte Digitalbonus.Niedersachsen-innovativ schließt daran an“, so Lies.

Projekte, die mit dem neuen Digitalbonus gefördert werden sollen, müssen einen maßgeblichen Digitalisierungsfortschritt und Innovationsgehalt aufweisen. „Wir haben mit dem ersten Digitalbonus einen breiten Anreiz verfolgt, um die Digitalisierung in unseren Betrieben voranzutreiben. Das war das richtige Programm zur richtigen Zeit, denn viele KMU konnten so während der Corona-Krise entscheidende Schritte weiterkommen. Die neue Förderung geht nun noch weiter in die Tiefe“, sagt Minister Lies.

Die Förderung erfolgt als einmaliger, nicht rückzahlbarer Zuschuss von bis zu 35 Prozent bei kleinen Unternehmen und bis zu 20 Prozent bei mittleren Unternehmen. Die Förderhöhe beträgt mindestens 3.000 Euro und maximal 50.000 Euro. Antragsberechtigt sind KMU der gewerblichen Wirtschaft oder des Handwerks sowie freiberuflich Tätige, die Investitionen im Bereich Life Sciences oder eHealth tätigen, mit Sitz oder Betriebsstätte in Niedersachsen.

Die Richtlinie wird am 12. Juni 2024 im Amtsblatt veröffentlicht. Anträge können ab dem 25. Juni 2024 gestellt werden.