Wer seinen Hauptwohnsitz oder Beschäftigungsort seit mindestens sechs Monaten vor der Prüfung in Niedersachsen hat, kann nach bestandener Meisterprüfung einen Antrag auf Meisterprämie stellen. Das Foto entstand bei der Meisterfeier der Handwerkskammer Oldenburg am 15. April 2023.
© Hauke-Christian Dittrich / Handwerkskammer Oldenburg
Meisterprämie wird fortgeführt
Landesmittel stehen bereit, damit Absolventen der Meisterprüfung im Handwerk eine finanzielle Anerkennung bekommen.
erstellt am 5. Oktober 2023
Oldenburg/Hannover. Die Handwerkskammer Oldenburg spricht von einem „sehr positiven Signal“: Auch im kommenden Jahr wird die Meisterprämie im Handwerk fortgeführt. In den Jahren 2024 bis 2026 stehen dafür Landesmittel in Höhe von zehn Millionen Euro pro Jahr bereit. Die Prämie kann voraussichtlich ab Ende Februar 2024 bei der NBank beantragt werden. „Mit der Meisterprämie im Handwerk können Handwerksmeisterinnen und -meister nach dem Bestehen ihrer Prüfung auch in den kommenden Jahren eine Prämie in Höhe von 4.000 Euro erhalten“, erklärt Kammerpräsident Eckhard Stein.
Die neue Richtlinie richtet sich an alle Handwerksmeisterinnen und -meister, die ihre Prüfung erfolgreich seit dem 1. Juli 2023 abgeschlossen haben. Sie stellt eine finanzielle Anerkennung für die bestandene Meisterprüfung im Handwerk dar. Entscheidend ist das Datum des Meisterprüfungszeugnisses.
Niedersachsens Wirtschaftsminister Olaf Lies hatte per Presseinformation mitgeteilt: „Der Meisterbrief ist das Gütesiegel für deutsche Handwerksqualität! Mit der Meisterprämie wollen wir eine Karriere im Handwerk noch attraktiver machen und einen wichtigen Beitrag zur Reduzierung des Fachkräftemangels leisten.“
Wichtig: Für die aktuelle, auslaufende Richtlinie gilt, dass alle diejenigen, die ihre Meisterprüfung bis einschließlich 30. Juni 2023 abgeschlossen haben (maßgeblich ist das Datum auf dem Meisterprüfungszeugnis), bis zum 31. Dezember 2023, 23:59 Uhr, einen Antrag auf Förderung stellen können. Das Kundenportal der NBank wird bis dahin noch für Anträge nach der bisherigen Richtlinie geöffnet sein.
Bereits seit Mai 2018 erhalten Meisterabsolventinnen und -absolventen, die ab dem 1. September 2017 ihre Meisterprüfung in einem Gewerbe der Anlage A oder B der Handwerksordnung bestanden und ihren Hauptwohnsitz oder Beschäftigungsort seit mindestens sechs Monaten vor der Prüfung in Niedersachsen haben, auf Antrag die Meisterprämie. Diese ist Teil der Meisteroffensive der Niedersächsischen Landesregierung und sichert bzw. erhöht den Betriebsbestand im Handwerk. Bislang konnten über 12.000 Handwerksmeisterinnen und -meister von der Förderung profitieren.