Anträge für die Ausbildungsprämie müssen bei der Agentur für Arbeit gestellt werden.
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Prämie für Ausbildung startet

Corona-Maßnahme hilft stark betroffenen Betrieben

Oldenburg. Die aktuellen Zahlen zeigen es deutlich: Kleine und mittlere Unternehmen müssen derzeit in ihren Ausbildungsbemühungen unterstützt werden. Das Handwerk hat in der Corona-Pandemie früh darauf hingewiesen und Stabilisierungsmaßnahmen eingefordert. Die von der Bundesregierung in die Wege geleiteten Maßnahmen sind vor diesem Hintergrund zu begrüßen.

Zum Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ gehören die Maßnahmen Ausbildungsprämie, Ausbildungsprämie plus, der Zuschuss zur Ausbildungsvergütung zur Vermeidung von Kurzarbeit sowie die Übernahmeprämie für Lehrlinge aus Insolvenzbetrieben. Die Beantragung läuft über die Agentur für Arbeit. Die entsprechenden Antragsformulare und eine FAQ-Liste zum Antragsverfahren stehen ab sofort unter www.arbeitsagentur.de zur Verfügung.

Antragsberechtigt sind kleine und mittelständische Unternehmen (KMU), die durch die COVID-19-Krise in erheblichem Umfang betroffen sind. Davon ist auszugehen, wenn das Unternehmen in der ersten Hälfte des Jahres 2020 wenigstens einen Monat Kurzarbeit durchgeführt hat oder der Umsatz in den Monaten April und Mai 2020 um durchschnittlich mindestens 60 Prozent gegenüber April und Mai 2019 eingebrochen ist.

Die Prämienregelung sieht so aus:

  • 2.000 Euro pro Ausbildungsvertrag erhalten Betriebe, die die Zahl ihrer Ausbildungsplätze verglichen mit den vergangenen drei Jahren nicht verringern.
  • 3.000 Euro gibt es, wenn die Zahl der Verträge noch aufgestockt wird, für jeden zusätzlichen Vertrag.
  • Diese Prämien werden am Ende der Probezeit ausgezahlt.
  • Betriebe, die ihre Ausbildungsaktivität trotz Corona-Belastungen fortsetzen und Ausbilder und Azubi nicht in Kurzarbeit bringen, sollen ebenfalls eine Förderung erhalten.
  • Betriebe, die in diesem Jahr Azubis aus insolventen Unternehmen übernehmen, sollen eine Übernahmeprämie erhalten. Die Höhe steht noch nicht fest.

Kai Vensler, Geschäftsbereichsleiter Berufsbildung bei der Handwerkskammer Oldenburg erklärt: „Die Ausbildung muss zwischen dem 1. August 2020 und dem 15. Februar 2021 begonnen werden. Auf den Zeitpunkt des Abschlusses des Ausbildungsvertrags kommt es dabei nicht an, d. h., es können auch Ausbildungen gefördert werden, für die der Ausbildungsvertrag bereits vor Inkrafttreten der Förderrichtlinie abgeschlossen worden ist.“

Ferner steht für die Kammer fest: Sollte sich der durch das Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ intendierte Stabilisierungseffekt des Ausbildungsmarktes nicht in gewünschtem Umfang einstellen, muss zeitnah nachgesteuert werden.