Friseurmeisterin Britta Peters zeigt die zweite Ausfertigung ihres Zeugnisses.
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Neue Bezeichnung auf Zeugnissen
Der Zusatz „Bachelor Professional“ ist auch nachträglich möglich.
Auf den Meisterprüfungszeugnissen wird seit diesem Jahr der bislang übliche Satz zum Erwerb der Befugnis, den Meistertitel zu führen, um den Hinweis ergänzt, dass auch die Berechtigung erworben wird, die Bezeichnung „Bachelor Professional“ zu führen. Alle neuen Zeugnisse enthalten diesen Zusatz. Urkunden bleiben unverändert.
Meisterinnen und Meister, die vor dem 31. Dezember 2019 ihre Prüfung bestanden haben, können eine zweite Ausfertigung des Zeugnisses unter Angabe des Geburts- und Prüfungsdatums beantragen. Davon hatten bis Ende Februar 15 Personen Gebrauch gemacht. Unter ihnen Britta Peters: Die selbstständige Friseurmeisterin aus Apen hat vor 23 Jahren ihren Meistertitel erworben. „Darauf bin ich immer noch stolz“, sagt Peters. Bei ihr sind noch die Fortbildungen zum kaufmännischen Fachwirt und der „Mastercolorist“ hinzugekommen. Den Zusatz „Bachelor Professional“ findet sie gut – auch fürs Image.
Der Begriff ist international ausgerichtet und soll innerhalb des „Gesetzes zur Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung“ die Gleichwertigkeit der beruflichen und der akademischen Bildung zum Ausdruck bringen. Der Titel „Meister“ wird nicht abgeschafft. Es muss weiterhin eine Meisterprüfung absolviert werden.
Kontakt: pruefungswesen@hwk-oldenburg.de