Ehrungen und Urkunden

Der Vorstand der Handwerkskammer Oldenburg hat in seiner Sitzung am 19. August 1983, in teilweiser Abänderung und Ergänzung der Vorstandsbeschlüsse vom 7. Februar 1979,
30. Januar 1981, 13. November 2002, 1. März 2007, 4. Juni 2013, 27.Februar 2019 Ehrungsrichtlinien beschlossen, die auf der Sitzung am 28.08.2019 aktualisiert wurden und am selben Tag in Kraft traten.

Danach können Persönlichkeiten, die sich um das oldenburgische Handwerk und seine Organisation besondere Verdienste erworben haben oder aufgrund ihrer langjährigen handwerklichen Tätigkeiten besonderen Dank und Anerkennung verdienen, durch die Handwerkskammer geehrt werden. Ein Rechtsanspruch hierauf besteht nicht.

Die Ehrungsrichtlinien als Download:

Ehrungsrichtlinien_Stand 2019 (858,88 KB)

Urkunden für hervorragende Leistungen
in der Gesellen- und Abschlussprüfung

Handwerkslehrlinge, die ihre Gesellenprüfung mit einem Gesamtergebnis von 87 Punkten oder mehr abgeschlossen haben, werden mit einer Urkunde für hervorragende Leistungen in der Gesellenprüfung geehrt.

Ergebnisse im praktischen und im theoretischen Teil der Gesellenprüfung sind durch Bildung des arithmetischen Mittels zu einem Gesamtergebnis zusammenzufassen.

Entsprechendes gilt auch für Abschlussprüfungen im kaufmännisch-handwerklichen Bereich. In diesem Fall wird die Urkunde für hervorragende Leistungen in der Abschlussprüfung verliehen.

Die Übergabe der Urkunden erfolgt im Rahmen der Freisprechungsfeier bei Anwesenheit durch den Präsidenten oder Vizepräsidenten der Handwerkskammer. Ansonsten übergeben Mitglieder der Kammergeschäftsführung, der Kreishandwerksmeister oder die Obermeister der entsprechenden Innungen oder der Vorsitzende des zuständigen Prüfungsausschusses die Urkunde.

Siegerurkunden für Teilnehmer an den Deutschen Meisterschaften im Handwerk – German Craft Skills - auf Kammerebene

Handwerksgesellen, die an den Deutschen Meisterschaften im Handwerk – German Craft Skills - im Bezirk der Handwerkskammer Oldenburg teilgenommen und dabei gesiegt haben, werden mit einer Siegerurkunde ausgezeichnet.
 

Die Übergabe der Urkunde erfolgt im Rahmen der Siegerehrung durch den Präsidenten der Handwerkskammer Oldenburg.

 

Ehrenurkunden für Ausbildungsbetriebe der Sieger bei den Deutschen Meisterschaften im Handwerk – German Craft Skills - auf Kammerebene

Als Anerkennung für ihre besonderen Ausbildungsleistungen werden die Betriebe, deren Lehrlinge bei den Deutschen Meisterschaften im Handwerk – German Craft Skills - im Bezirk der Handwerkskammer Oldenburg Sieger in ihrem Ausbildungsberuf geworden sind, mit einer Ehrenurkunde ausgezeichnet.
 

Die Übergabe erfolgt im Rahmen der Kammersiegerehrung durch den Präsidenten der Handwerkskammer Oldenburg.

 

 

Anträge für alle Ehren- und Jubiläumsurkunden

Bitte per Mail an:
urkunden@hwk-oldenburg.de

Ehrenurkunden für Arbeitnehmerjubiläen in Silber und Gold

Die Ehrenurkunde wird an Mitarbeiter bei einer mindestens 25-jährigen ununterbrochenen Tätigkeit im gleichen Handwerksbetrieb verliehen, wobei ein zwischenzeitlicher Inhaberwechsel ohne Belang ist. Entsprechendes gilt für Mitarbeiter des handwerksähnlichen Gewerbes sowie der Handwerksorganisation.

Vergeben werden anlässlich des 25-jährigen Mitarbeiterjubiläums eine Ehrenurkunde in silberner Ausführung sowie anlässlich des 40-jährigen bzw. 50-jährigen Jubiläums eine Urkunde in goldener Fassung.

Die Verleihung der Ehrenurkunde für Arbeitnehmer erfolgt in der Regel nur auf besonderen Antrag des Vorstandes einer Innung, einer Kreishandwerkerschaft, der Handwerkskammer oder des in der Handwerksrolle eingetragenen Betriebsinhabers.

Die Übergabe der Ehrenurkunde erfolgt in der Regel durch den Kreishandwerksmeister oder den Obermeister der jeweiligen Innung. In besonderen Fällen überreicht der Präsident oder ein sonstiger Vertreter der Handwerkskammer die Urkunde.

Ehrenurkunden für Betriebsjubiläen in Silber und Gold

Die Verleihung der Ehrenurkunden an Selbstständige erfolgt auf Antrag bei Betriebsjubiläen. Ausgestellt wird die Urkunde beginnend mit dem 25-jährigen Betriebsjubiläum in silberner, ab dem 50-jährigen Betriebsjubiläum in goldener Ausführung und setzt sich alle 25 Jahre fort.

Auf Antrag kann auch bei runden Betriebsjubiläen nach mindestens 25 Jahren eine Ehrenurkunde verliehen werden. Für die Ausführung in Silber oder Gold gelten die zuvor genannten Bestimmungen.

Die Übergabe der Urkunde erfolgt in besonderen Fällen durch Vertreter der Handwerkskammer. Ansonsten überreichen der Kreishandwerksmeister oder der Obermeister der jeweiligen Innung die Urkunde.

Ehrenurkunde für das silberne, goldene oder diamantene Meisterjubiläum

Die Verleihung der Ehrenurkunde zum 25-jährigen oder 50-jährigen oder 60-jährigen Meisterjubiläum erfolgt auf Antrag und für Handwerker, die vor 25 oder 50 oder 60 Jahren ihre Meisterprüfung bei der Handwerkskammer Oldenburg abgelegt haben.

 

Ausnahmsweise ist eine Verleihung der Ehrenurkunden auch für Handwerker möglich, die vor 25 oder 50 oder 60 Jahren ihre Meisterprüfung vor einer anderen Handwerkskammer abgelegt haben, wenn diese Kammer keine entsprechende Ehrung vornimmt und der Handwerker der Handwerkskammer Oldenburg zugehörig ist oder war.

Die Übergabe der Urkunden kann formlos erfolgen.

Bestellformular für Jubiläumsurkunden (25-, 50- und 60-jähriges Meisterjubiläum) (306,08 KB)

Der Silberne Meisterbrief der Handwerkskammer Oldenburg

Die Verleihung des Silbernen Meisterbriefes ist zulässig bei Nachweis von Verdiensten um das oldenburgische Handwerk, sofern der Geehrte selbstständig ist oder war und seit mindestens 20 Jahren im Besitz eines handwerklichen Meisterbriefes oder einer gleichwertigen Qualifikation ist.

Zu den Verdiensten zählen zum Beispiel Tätigkeiten, die entweder 

  • mindestens 15 Jahre lang durchgängig in einem Ehrenamt
     
  •  oder kumuliert über mehr als 20 Jahre in mehreren Ämtern

auf Innungs-, Kreishandwerkerschafts- oder Handwerkskammerebene erworben wurden.

 

 

Der Silberne Meisterbrief wird in der Regel auf besonderen Antrag des Vorstandes einer Innung, einer Kreishandwerkerschaft oder der Handwerkskammer verliehen.

Die Entscheidung über die Verleihung des Silbernen Meisterbriefes trifft der Präsident.

In besonderen Fällen kann der Silberne Meisterbrief auch nichtselbstständigen Handwerksmeistern verliehen und von der Richtlinie abgewichen werden.

Die Übergabe des Silbernen Meisterbriefes erfolgt durch den Präsidenten oder den Vizepräsidenten. Ansonsten übergibt der Kreishandwerksmeister oder ein Vertreter die Urkunde.

Goldener Meisterbrief der Handwerkskammer Oldenburg

Die Verleihung des Goldenen Meisterbriefes ist zulässig bei Nachweis besonderer Verdienste um das oldenburgische Handwerk, sofern der Geehrte selbstständig war oder ist und seit mindestens 30 Jahren im Besitz eines handwerklichen Meisterbriefes oder einer gleichwertigen Qualifikation ist.

Zu den besonderen Verdiensten zählen ehrenamtliche Tätigkeiten wie

  • der Ablauf von mindestens zwei Amtsperioden als Kreishandwerksmeister

  • der Ablauf von mindestens einer Amtsperiode als Kreishandwerksmeister und die Erfüllung der Vorausset­zungen für die Verleihung des Silbernen Meisterbriefes

  • der Ablauf von mindestens vier Amtsperioden als stellvertretender Kreishandwerksmeister und die Erfüllung der Voraussetzungen für die Verleihung des Silbernen Meisterbriefes

  • der Ablauf von mindestens fünf Amtsperioden als Obermeister

  • der Ablauf von mindestens vier Amtsperioden als Obermeister und die Erfüllung der Voraussetzungen für die Verleihung des Silbernen Meisterbriefes

  • der Ablauf von mindestens fünf Amtsperioden im
    Vorstand einer Kreishandwerkerschaft

  • der Ablauf von mindestens drei Amtsperioden als
    Mitglied des Vorstandes der Handwerkskammer

  • der Ablauf von mindestens vier Amtsperioden als
    Mitglied der Vollversammlung der Handwerkskammer

  • der Ablauf von mindestens fünf Amtsperioden als
    Mitglied in einem der ständigen Ausschüsse der Handwerkskammer.

Der Goldene Meisterbrief wird in der Regel auf besonderen Antrag des Vorstandes einer Innung, einer Kreishandwerkerschaft oder der Handwerkskammer verliehen.

Die Entscheidung über die Verleihung des Goldenen Meisterbriefes trifft der Präsident. In besonderen Fällen kann von der Richtlinie abgewichen werden. Die Übergabe erfolgt durch den Präsidenten oder den Vizepräsidenten. Ansonsten übergibt der Kreishandwerksmeister oder ein Vertreter die Urkunde.

Der Ehrenmeisterbrief des oldenburgischen Handwerks

Die Verleihung des Ehrenmeisterbriefes ist zulässig bei langjährigen, besonders herausragenden Verdiensten eines Ehrenamtsträgers um das oldenburgische Handwerk und seine Organisation, sofern der Besitz eines handwerklichen Meisterbriefes oder einer gleichwertigen Qualifikation seit mindestens 30 Jahren nachweisbar ist und der Geehrte selbstständig war oder ist.

Zu den besonders herausragenden Verdiensten zählen zum Beispiel ehrenamtliche Tätigkeiten wie

 

  • der Ablauf von mindestens einer Amtsperiode als Präsident der Handwerkskammer
     
  • der Ablauf von mindestens zwei Amtsperioden als Vizepräsident der Handwerkskammer
     
  • der Ablauf von mindestens drei Amtsperioden als Kreishandwerksmeister
     
  • der Ablauf von mehr als drei Amtsperioden als Vorstandsmitglied der Handwerkskammer oder mehr als fünf Amtsperioden als Vorstandsmitglied einer Kreishandwerkerschaft
     
  • kumuliert der Ablauf von mindestens 15 Jahren in den zuvor genannten Ämtern

Der Ehrenmeisterbrief kann in der Regel nur auf besonderen Antrag des Vorstandes einer Kreishandwerkerschaft oder der Handwerkskammer verliehen werden.

Die Entscheidung hierüber trifft der Präsident. In besonderen Fällen kann von der Richtlinie abgewichen werden. Die Übergabe des Ehrenmeisterbriefes erfolgt durch den Präsidenten oder den Vizepräsidenten.

Der Ehrenring der Handwerkskammer Oldenburg

Die Verleihung des Ehrenringes ist zulässig bei langjährigen außerordentlichen Verdiensten eines Ehrenamtsträgers um das oldenburgische Handwerk und seine Organisation, die auch handwerkspolitische Bedeutung haben. Voraussetzung ist ferner eine mindestens 20-jährige Ehrenamtstätigkeit in der Handwerksorganisation im Oldenburger Land an maßgeblicher Stelle und der Besitz eines handwerklichen Meisterbriefes oder eines Zeugnisses als Diplom-Ingenieur oder Ingenieur (grad.), die seit mindestens 30 Jahren nachweisbar sind.

Der Ehrenring darf bis zu dreimal an lebende Persönlichkeiten des Handwerks verliehen werden. Über die Verleihung ist eine besondere Urkunde auszufertigen, in der die Verdienste des Trägers zu würdigen sind. In wichtigen Ausnahmefällen kann die Zahl der Ehrenringe auf fünf erhöht und auch Nichthandwerkern zuerkannt werden.

Die Entscheidung über die Verleihung des Ehrenringes trifft der Vorstand. Gleiches gilt, sofern im Einzelfall von den vorstehenden Richtlinien ausnahmsweise abgewichen werden soll.

Die Übergabe erfolgt durch den Präsidenten der Handwerkskammer Oldenburg.

Es ist lediglich dem Geehrten gestattet, den Ehrenring öffentlich zu tragen.

Der Ehrenbrief des oldenburgischen Handwerks

Der Ehrenbrief kann Nichthandwerkern verliehen werden, die sich in außergewöhnlichem Maße um das oldenburgische Handwerk und seine Organisation verdient gemacht haben.

Die Entscheidung hierüber trifft der Kammervorstand.

Die Übergabe des Ehrenbriefes erfolgt durch den Präsidenten oder den Vizepräsidenten der Handwerkskammer.

Die Ehrenurkunde der Handwerkskammer Oldenburg für Personen, die sich um das oldenburgische Handwerk verdient gemacht haben

Die Verleihung der Ehrenurkunde an Nichthandwerker ist zulässig bei Nachweis von Verdiensten um das oldenburgische Handwerk.

Zu den Verdiensten zählen zum Beispiel Tätigkeiten, die entweder

  • mindestens 15 Jahre lang durchgängig in einem Ehrenamt

  • oder kumuliert über mehr als 20 Jahre in mehreren Ehrenämtern

erworben wurden.

Die Ehrenurkunde wird in der Regel auf besonderen Antrag des Vorstandes einer Innung, einer Kreishandwerkerschaft oder der Handwerkskammer verliehen.

Die Entscheidung über die Verleihung der Ehrenurkunde trifft der Präsident.

Die Übergabe der Ehrenurkunde erfolgt durch den Präsidenten oder den Vizepräsidenten. Ansonsten übergibt der Kreishandwerksmeister oder ein Vertreter die Urkunde.