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Betriebswirtschaft

Handwerker müssen sich immer wieder mit den unterschiedlichsten Fragestellungen und Problemen auseinandersetzen. Dieser Beratungsservice ist für unsere Betriebe kostenlos und bereits durch den Kammerbeitrag abgedeckt. 

Betriebswirtschaftliche Beratung

Stellen Sie uns Ihre Fragen!

Dann analysieren wir gemeinsam mit Ihnen die Situation in Ihrem Betrieb, entwickeln mit Ihnen langfristige Ziele und Maßnahmen und unterstützen Sie bei der Umsetzung.

Egal ob Mitgliedsbetrieb oder Existenzgründer im Handwerk: Wir beraten Sie fachkundig und vertraulich.  Wir verfügen über  ein umfangreiches  Netzwerk, so dass Sie für jede Fragestellung den richtigen Ansprechpartner und maßgeschneiderte individuelle Unterstützung erhalten können.

Als kritische Diskussionspartner geben wir Ihnen wertvolle Entscheidungshilfen. Nutzen Sie unser Beratungsangebot, wir bringen Sie weiter voran!

  • Sie möchten Ihren Betrieb erweitern und sich über Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten für Ihr Vorhaben informieren.
  • Sie stellen fest, dass Ihre betrieblichen Kennzahlen nicht stimmen und möchten herausfinden, woran es liegen könnte.
  • Sie sind zu einem Bankgespräch eingeladen und wollen sich gezielt darauf vorbereiten.
  • Sie befinden sich in einer kritischen Unternehmenssituation und benötigen dringend Unterstützung bei der Unternehmenssicherung.
  • Sie wollen Ihre Mitarbeiter langfristig an den Betrieb binden und möchten sich über geeignete Maßnahmen bzgl. Mitarbeiterführung und -motivation austauschen.
  • Sie haben keinen Nachfolger für Ihr Unternehmen und wissen nicht, wie Sie das Thema lösen sollen.
  • Sie planen die Betriebsübergabe und möchten erfahren, wie der Übergabeprozess strukturiert wird und der zeitliche Ablauf sein könnte.
  • Wir beraten Sie individuell und lösungsorientiert.
  • Wir vermitteln Wissen und begleiten die Prozesse der Entscheidungsfindung sowie -umsetzung.
  • Wir führen die persönlichen Beratungsgespräche auch gerne bei Ihnen im Unternehmen durch.
  • Wir begleiten Sie bei Bedarf auch gerne zu wichtigen Gesprächen.
  • Wir bieten Sprechtage in den Kreishandwerkerschaften des Kammerbezirks an.
  • Wir laden Sie regelmäßig zu interessanten Informationsveranstaltungen ein.

Dipl.-Kauffrau Susann Ruppert Geschäftsbereichsleiterin Wirtschaftsförderung Telefon 0441 232-235 Telefax 0441 232-55235 ruppert@hwk-oldenburg.de

Landkreis Cloppenburg

Landkreis Vechta

Michael Metzler, M.Sc. Betriebswirtschaftlicher Berater Telefon 0441 232-236 Telefax 0441 232-55236 metzler@hwk-oldenburg.de

Stadt Oldenburg

Stadt Delmenhorst

Landkreis Oldenburg

Dipl.-Kaufmann Cord-Christian Körner Betriebswirtschaftlicher Berater Telefon 0441 232-237 Telefax 0441 232-55237 koerner@hwk-oldenburg.de

Stadt Wilhelmshaven

Landkreis Ammerland

Landkreis Friesland

Landkreis Wesermarsch

Mediation

Konflikte bearbeiten - Lösungen finden

Die Ursachen für Konflikte im Betrieb können ganz unterschiedlich sein, die Auswirkungen sind aber ähnlich.

Konflikte, die nicht gelöst werden, können zu einer erheblichen Beeinträchtigung der täglichen Arbeit und betrieblichen Abläufe führen.

Sie schaden dem Betriebsklima, es drohen Motivations- und Produktivitätsverluste und schließlich wird sogar die Geschäftsentwicklung negativ beeinflusst.

Dipl.-Kauffrau Susann Ruppert Geschäftsbereichsleiterin Wirtschaftsförderung Telefon 0441 232-235 Telefax 0441 232-55235 ruppert@hwk-oldenburg.de

Die Handwerkskammer Oldenburg bietet Ihnen in verschiedenen Konfliktsituationen individuell ausgerichtete Unterstützung an. 

Fragen Sie gerne bei unserer Mediatorin Frau Susann Ruppert nach! Sie beantwortet Ihnen allgemeine Fragen zum Verfahren der Mediation und gibt eine Einschätzung, ob in Ihrem konkreten Fall eine Mediation geeignet ist oder ob eine andere Strategie sinnvoller ist.

Hier kann eine Mediation helfen

  • Konflikte bei der Unternehmensnachfolge - Der Betrieb soll übergeben werden und eigentlich ist alles klar. Der Nachfolger, ob nun Familienmitglied, Mitarbeiter oder fremder Dritter, erscheint geeignet und steht seit langer Zeit fest. Doch mit der konkreten Ausgestaltung und Umsetzung der Nachfolge geht es nicht wirklich voran und es wird mit der Zeit immer schwieriger, miteinander zu reden. Die Nachfolge droht zu scheitern und niemandem sind die Gründe so richtig klar.
  • Uneinigkeit zweier Gesellschafter eines Betriebes - Jahrelang lief alles gut, gemeinsam wurden erfolgreich Geschäfte gemacht, aber seit einer Weile ist "der Wurm drin". Die Gespräche werden schwieriger, bei den gemeinsamen Überlegungen für den Betrieb tun sich immer größere Differenzen auf. Schließlich scheint es fast unmöglich zu sein, einen Arbeitstag ohne Spannungen oder Schweigen im Betrieb zu verbringen.
  • Konflikte zwischen Mitarbeitern - Zwei Mitarbeiter haben sich so richtig "in den Haaren". Sie arbeiten mit diesen Mitarbeitern seit Jahren, schätzen jeden einzelnen sehr, benötigen auch beide unbedingt in Ihrem Betrieb, aber stehen hilflos vor diesem Konflikt. Sie fühlen sich als Vorgesetzter beider befangen, jegliche Schlichtungsversuche sind bislang gescheitert.

Ihr Nutzen einer Wirtschaftsmediation

  • Kostenfrei - Mediation ist für Sie als Mitglied der Handwerkskammer Oldenburg ein kostenfreies Dienstleistungsangebot der Betriebsberatung. Bei Konfliktsituationen in Ihrem Betrieb oder mit wichtigen Mitarbeitern empfehlen wir daher, vor einer gerichtlichen Klärung zunächst den Weg der Mediation zu wählen.
  • Funktionierende Beziehungen - Eine mediative Einigung bedeutet Rückkehr zu funktionierenden Beziehungen. Dies ist in allen Konstellationen Grundlage für zukünftig funktionierende Arbeitsprozesse.
  • Engagierte Beteiligte - Wer eine Mediation mitmacht, lernt dabei. Danach hören sich Beteiligte oftmals besser zu und können ihre eigenen Anliegen besser "auf den Tisch bringen". Die Zusammenarbeit verändert sich zum Positiven.

Gut zu wissen

  • Teilnehmer - Es ist wichtig, dass alle Beteiligten teilnehmen. Mediation kann nicht "für" die Konfliktparteien sondern nur "mit" ihnen gemeinsam durchgeführt werden. So gesehen ist die Mediation ein Verfahren, in das sich die Parteien persönlich einbringen und alles, was konfliktrelevant ist, thematisiert werden muss.
  • Örtlichkeit - Wir sollten ohne Störungen arbeiten können. Daher benötigen wir für die Mediationssitzungen einen neutralen, ungestörten Raum. Wir bieten an, unsere Büro- und Besprechungsräumlichkeiten zu nutzen. Hier können alle Aspekte in einem geschützten Rahmen erarbeitet und ausgesprochen werden.
  • Rolle des Mediators - Der Mediator ist ein neutraler, allparteilicher Dritter, der das Gespräch leitet und strukturiert durch das Verfahren führt. Es geht darum, dass alles Wichtige gehört wird. Auch das, was bislang aufgrund des Streits noch nicht gesagt wurde oder untergegangen ist, soll mit Hilfe des Mediators zur Sprache kommen.
  • Freiwilligkeit der Teilnahme - Die Parteien entscheiden freiwillig, ob sie eine Mediation durchführen oder auch beenden wollen.
  • Vertraulichkeit - Alle Beteiligten, sowohl die Konfliktparteien als auch der Mediator, verpflichten sich zur Verschwiegenheit.
  • Ergebnisoffenheit der Beteiligten - Mediation lebt nicht von Vorgaben, sondern von den Ergebnissen, die sich im Mediationsverfahren entwickeln.
  • Eigenverantwortlichkeit der Konfliktparteien - Die Parteien entwickeln ihre Lösung mit Hilfe des Mediators selbst.

Ablauf eines Mediationsgespräches

Vorgespräch und Planung
  • Erläuterung "Was ist Mediation? Wie funktioniert Mediation eigentlich?"
  • Beantwortung allgemeiner Fragen zum Verfahren
  • Kein Austausch über Inhalte und Hintergründe des Konflikts
  • Festlegung des Teilnehmerkreises
  • Abstimmung Ort und Zeit

 

Durchführung
  • Mehrere gemeinsame Gesprächstermine (je ca. 2 bis 3 h) in neutralen Räumlichkeiten
  • Identifizierung der Konfliktthemen und Klärung der Interessen der Konfliktparteien
  • der Mediator leitet und strukturiert die Gespräche als neutraler Dritter
Ergebnis
  • Gemeinsame/einvernehmliche Vereinbarung einer Lösung unter Berücksichtigung der Interessen aller Beteiligten
  • Schriftliche Fixierung der Mediationsvereinbarung

Öffentliche Förderprogramme 

Die Europäische Union, die Länder und die Kommunen, aber auch die Arbeitsverwaltung, Förderbanken und Selbsthilfeeinrichtungen der Wirtschaft bieten Förderprogramme für unterschiedliche Branchen und unterschiedliche Zwecke.

Bei den Fördermitteln der verschiedenen Institutionen sind grundsätzlich zu unterscheiden:

Die Basisförderung von Existenzgründungen und Folgeinvestitionen erfolgt durch Darlehen, die sich neben einem günstigen Zins auch durch andere vorteilhafte Konditionen, wie Tilgungsfreijahre und Vorteile bei der Absicherung auszeichnen.

  • Als Partner des Mittelstands fördert die KfW Mittelstandsbank Existenzgründer und Unternehmen u. a. durch Gewährung von Krediten, Nachrangdarlehen und Eigenkapital.
  • Bonität stärken, Investitionen anregen, Wirtschaftskraft entfalten - das sind die Ziele der NBank, der Investitions- und Förderbank des Landes Niedersachen.

Darlehen bedürfen grundsätzlich einer Absicherung, doch Sicherheiten stehen gerade Existenzgründern nicht oder nur unzureichend zur Verfügung. Die Niedersächsische Bürgschaftsbank (NBB) kann Ausfallbürgschaften für Investitions-, Betriebsmittel- und Avalkredite bis zu 1,25 Mio. Euro übernehmen.

Die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Niedersachsen mbH (MBG) übernimmt stille Beteiligungen zur Finanzierung von Investitionen, Forschungs- und Entwicklungsvorhaben und Maßnahmen zur Markteinführung neuer Produkte oder Produktionsverfahren. 

Handwerksbetriebe, die ihre Produkte bzw. Dienstleistungen überwiegend überregional absetzen, können im Fördergebiet der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" Zuschüsse für Ihre Investition erhalten. Die Förderung erfolgt in unterschiedlicher Höhe, aufgeteilt nach sog. Fördergebietsklassen. Die Regionalfördergebiete im Bereich der Handwerkskammer Oldenburg sind: 

  • D-Fördergebiete: Oldenburg Stadt, Landkreis Oldenburg, Delmenhorst
  • C-Fördergebiete: Landkreis Friesland, Wilhelmshaven
Wirtschaftsförderung durch die Landkreise und Städte

Die Wirtschaftsförderer der Landkreise und Städte im Kammerbezirk bieten unterschiedliche Förderprogramme für die regionale Wirtschaft an. Bitte informieren Sie sich auf den Internetseiten der für Sie zuständigen Wirtschaftsförderung über die aktuellen Programme.

Hinweis

Unter bestimmten Voraussetzungen können Unternehmen die hier dargestellten Förderprogramme auch mit Fördermöglichkeiten aus den Bereichen Energie, Innovation und Umwelt kombinieren. Bitte informieren Sie sich auch auf diesen Internetseiten.

Wenn sie externe Unterstützung bei wirtschaftlichen, finanziellen und organisatorischen Fragen in Anspruch nehmen wollen, können Sie je nach Unternehmenssituation und Beratungsschwerpunkt einen Zuschuss zu den anfallenden Beratungshonoraren bekommen. Folgende Institutionen bieten Beratungsförderung an: 

  • BAFA, das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
  • DeMEA, die Deutsche Material Effizienzagentur
  • unternehmensWert:Mensch
  • Regionale Wirtschaftsförderer

Wir finden gemeinsam mit Ihnen heraus, welches Programm am besten für Sie geeignet ist. Die Beratung durch die Handwerkskammer ist kostenfrei, sowohl für Mitgliedsbetriebe als auch für Existenzgründer.

Förderdatenbank

Eine gute Übersicht über die Förderprogramme und Finanzhilfen des Bundes, der Länder und der EU finden Sie in der Förderdatenbank. 

Fördervoraussetzung

Die Fördervoraussetzungen sind von Fall zu Fall unterschiedlich, ferner können bestimmte Förderprogramme auch kombiniert in Anspruch genommen werden.
Die Berater der Handwerkskammer informieren Sie unabhängig und neutral über alle in Frage kommenden Fördermöglichkeiten. Wir beraten Sie und klären mit Ihnen, ob Ihr Betrieb oder Ihr Existenzgründungsvorhaben Aussicht auf eine Förderung hat.

Bei der Beantragung öffentlicher Fördermittel sind drei Aspekte von besonderer Bedeutung: 

  • Förderprogramme sind kombinierbar, also gleichzeitig für ein Vorhaben zulässig, soweit einzelne Programme dies nicht ausschließen und/oder bestimmte Fördergrenzen nicht überschritten werden.
  • Eine Reihe von Programmen sind so genannte de-minimis-Programme: Demnach darf ein Unternehmen aus solchen Programmen nicht mehr als 200.000 Euro Bruttosubventionsäquivalent innerhalb von drei Jahren erhalten.
  • Grundsätzlich müssen öffentliche Finanzierungshilfen vor Beginn der Maßnahme beantragt werden. Einige Programme müssen sogar vor Maßnahmenbeginn genehmigt werden.

Klären Sie unbedingt im Vorfeld einer Finanzierung mit den Beratern der Handwerkskammer diese Sachverhalte.