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Betriebswirtschaft

Handwerker müssen sich immer wieder mit den unterschiedlichsten Fragestellungen und Problemen auseinandersetzen. Dieser Beratungsservice ist für unsere Betriebe kostenlos und bereits durch den Kammerbeitrag abgedeckt. 

Betriebswirtschaftliche Beratung

Stellen Sie uns Ihre Fragen!

Dann analysieren wir gemeinsam mit Ihnen die Situation in Ihrem Betrieb, entwickeln mit Ihnen langfristige Ziele und Maßnahmen und unterstützen Sie bei der Umsetzung.

Egal ob Mitgliedsbetrieb oder Existenzgründer im Handwerk: Wir beraten Sie fachkundig und vertraulich.  Wir verfügen über  ein umfangreiches  Netzwerk, so dass Sie für jede Fragestellung den richtigen Ansprechpartner und maßgeschneiderte individuelle Unterstützung erhalten können.

Als kritische Diskussionspartner geben wir Ihnen wertvolle Entscheidungshilfen. Nutzen Sie unser Beratungsangebot, wir bringen Sie weiter voran!

  • Sie möchten Ihren Betrieb erweitern und sich über Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten für Ihr Vorhaben informieren.
  • Sie stellen fest, dass Ihre betrieblichen Kennzahlen nicht stimmen und möchten herausfinden, woran es liegen könnte.
  • Sie sind zu einem Bankgespräch eingeladen und wollen sich gezielt darauf vorbereiten.
  • Sie befinden sich in einer kritischen Unternehmenssituation und benötigen dringend Unterstützung bei der Unternehmenssicherung.
  • Sie wollen Ihre Mitarbeiter langfristig an den Betrieb binden und möchten sich über geeignete Maßnahmen bzgl. Mitarbeiterführung und -motivation austauschen.
  • Sie haben keinen Nachfolger für Ihr Unternehmen und wissen nicht, wie Sie das Thema lösen sollen.
  • Sie planen die Betriebsübergabe und möchten erfahren, wie der Übergabeprozess strukturiert wird und der zeitliche Ablauf sein könnte.
  • Wir beraten Sie individuell und lösungsorientiert.
  • Wir vermitteln Wissen und begleiten die Prozesse der Entscheidungsfindung sowie -umsetzung.
  • Wir führen die persönlichen Beratungsgespräche auch gerne bei Ihnen im Unternehmen durch.
  • Wir begleiten Sie bei Bedarf auch gerne zu wichtigen Gesprächen.
  • Wir bieten Sprechtage in den Kreishandwerkerschaften des Kammerbezirks an.
  • Wir laden Sie regelmäßig zu interessanten Informationsveranstaltungen ein.

Dipl.-Kauffrau Susann Ruppert Geschäftsbereichsleiterin Wirtschaftsförderung Telefon 0441 232-235 Telefax 0441 232-55235 ruppert@hwk-oldenburg.de

Landkreis Cloppenburg

Landkreis Vechta

Michael Metzler, M.Sc. Betriebswirtschaftlicher Berater Telefon 0441 232-236 Telefax 0441 232-55236 metzler@hwk-oldenburg.de

Stadt Oldenburg

Stadt Delmenhorst

Landkreis Oldenburg

Dipl.-Kaufmann Cord-Christian Körner Betriebswirtschaftlicher Berater Telefon 0441 232-237 Telefax 0441 232-55237 koerner@hwk-oldenburg.de

Stadt Wilhelmshaven

Landkreis Ammerland

Landkreis Friesland

Landkreis Wesermarsch

Öffentliche Förderprogramme 

Die Europäische Union, die Länder und die Kommunen, aber auch die Arbeitsverwaltung, Förderbanken und Selbsthilfeeinrichtungen der Wirtschaft bieten Förderprogramme für unterschiedliche Branchen und unterschiedliche Zwecke.

Bei den Fördermitteln der verschiedenen Institutionen sind grundsätzlich zu unterscheiden:

Die Basisförderung von Existenzgründungen und Folgeinvestitionen erfolgt durch Darlehen, die sich neben einem günstigen Zins auch durch andere vorteilhafte Konditionen, wie Tilgungsfreijahre und Vorteile bei der Absicherung auszeichnen.

  • Als Partner des Mittelstands fördert die KfW Mittelstandsbank Existenzgründer und Unternehmen u. a. durch Gewährung von Krediten, Nachrangdarlehen und Eigenkapital.
  • Bonität stärken, Investitionen anregen, Wirtschaftskraft entfalten - das sind die Ziele der NBank, der Investitions- und Förderbank des Landes Niedersachen.

Darlehen bedürfen grundsätzlich einer Absicherung, doch Sicherheiten stehen gerade Existenzgründern nicht oder nur unzureichend zur Verfügung. Die Niedersächsische Bürgschaftsbank (NBB) kann Ausfallbürgschaften für Investitions-, Betriebsmittel- und Avalkredite bis zu 1,25 Mio. Euro übernehmen.

Die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Niedersachsen mbH (MBG) übernimmt stille Beteiligungen zur Finanzierung von Investitionen, Forschungs- und Entwicklungsvorhaben und Maßnahmen zur Markteinführung neuer Produkte oder Produktionsverfahren. 

Handwerksbetriebe, die ihre Produkte bzw. Dienstleistungen überwiegend überregional absetzen, können im Fördergebiet der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" Zuschüsse für Ihre Investition erhalten. Die Förderung erfolgt in unterschiedlicher Höhe, aufgeteilt nach sog. Fördergebietsklassen. Die Regionalfördergebiete im Bereich der Handwerkskammer Oldenburg sind: 

  • D-Fördergebiete: Oldenburg Stadt, Landkreis Oldenburg, Delmenhorst
  • C-Fördergebiete: Landkreis Friesland, Wilhelmshaven
Wirtschaftsförderung durch die Landkreise und Städte

Die Wirtschaftsförderer der Landkreise und Städte im Kammerbezirk bieten unterschiedliche Förderprogramme für die regionale Wirtschaft an. Bitte informieren Sie sich auf den Internetseiten der für Sie zuständigen Wirtschaftsförderung über die aktuellen Programme.

Hinweis

Unter bestimmten Voraussetzungen können Unternehmen die hier dargestellten Förderprogramme auch mit Fördermöglichkeiten aus den Bereichen Energie, Innovation und Umwelt kombinieren. Bitte informieren Sie sich auch auf diesen Internetseiten.

Wenn sie externe Unterstützung bei wirtschaftlichen, finanziellen und organisatorischen Fragen in Anspruch nehmen wollen, können Sie je nach Unternehmenssituation und Beratungsschwerpunkt einen Zuschuss zu den anfallenden Beratungshonoraren bekommen. Folgende Institutionen bieten Beratungsförderung an: 

  • BAFA, das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
  • DeMEA, die Deutsche Material Effizienzagentur
  • unternehmensWert:Mensch
  • Regionale Wirtschaftsförderer

Wir finden gemeinsam mit Ihnen heraus, welches Programm am besten für Sie geeignet ist. Die Beratung durch die Handwerkskammer ist kostenfrei, sowohl für Mitgliedsbetriebe als auch für Existenzgründer.

Förderdatenbank

Eine gute Übersicht über die Förderprogramme und Finanzhilfen des Bundes, der Länder und der EU finden Sie in der Förderdatenbank. 

Fördervoraussetzung

Die Fördervoraussetzungen sind von Fall zu Fall unterschiedlich, ferner können bestimmte Förderprogramme auch kombiniert in Anspruch genommen werden.
Die Berater der Handwerkskammer informieren Sie unabhängig und neutral über alle in Frage kommenden Fördermöglichkeiten. Wir beraten Sie und klären mit Ihnen, ob Ihr Betrieb oder Ihr Existenzgründungsvorhaben Aussicht auf eine Förderung hat.

Bei der Beantragung öffentlicher Fördermittel sind drei Aspekte von besonderer Bedeutung: 

  • Förderprogramme sind kombinierbar, also gleichzeitig für ein Vorhaben zulässig, soweit einzelne Programme dies nicht ausschließen und/oder bestimmte Fördergrenzen nicht überschritten werden.
  • Eine Reihe von Programmen sind so genannte de-minimis-Programme: Demnach darf ein Unternehmen aus solchen Programmen nicht mehr als 200.000 Euro Bruttosubventionsäquivalent innerhalb von drei Jahren erhalten.
  • Grundsätzlich müssen öffentliche Finanzierungshilfen vor Beginn der Maßnahme beantragt werden. Einige Programme müssen sogar vor Maßnahmenbeginn genehmigt werden.

Klären Sie unbedingt im Vorfeld einer Finanzierung mit den Beratern der Handwerkskammer diese Sachverhalte.